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Hallo Frau Bader, ich habe zum 17.09. eine neue Arbeitstelle in Vollzeit angetreten und habe einen befristeten Vertrag bis 13.03.08 Am selben Tag habe ich auch von der SS erfahren, da ich eigentlich schon garnicht mehr damit gerechnet habe. Nun meine Frage:Habe ich trotz der Befristung den selben Kündigungsschutz wie alle Schwangeren und was muss ich beachten? Wie wird dann das Elterngeld berechnet? MuSchu beginnt ja erst im April und ET ist vorausssichtlich Ende Mai (also alles noch ganz frisch) Zahlt die Krankenkasse diese 6 bzw.8 Wochen vor/nach der Geburt oder trifft das nur zu, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht??? Vielleicht können Sie ja etwas Licht ins Dunkel bringen und mir da weiterhelfen. Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende! LG Mone
Hallo, Sie bekommen vom durchschnittl. Gehalt EG, das MG rechnet sich danach, wann genau der ET ist, dazu müsste man genauere Angaben haben. Der Vertrag läuft von alleine aus. Liebe Grüsse, NB
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1. Vertrag läuft aus, da befristet. 2. An Elterngeld steht dir der Mindestsatz von 300€ zu, wenn du keinen laufenden Vertrag während des Bezuges von Elterngeld hast. 3. Mutterschutzgeld steht dir nur zu, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Aber dir würden einmalig 210 € Mutterschaftsgeld zu stehen, wenn du selbst versichert bist (gilt nicht, wenn du familienversichert bist).
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auch, wenn der arbeitsvertrag ausläuft, bekommt man elterngeld in höhe von 67% des einkommens der letzten 12 monate. lg two_kids
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dass es so ist, wie bei mir. Ich habe aber zwischenzeitlich mitbekommen, dass einige Dinge bzgl. des Elterngeldes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden (z.B. Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf Elternzeit, wenn Kind zu früh geboren ist, bei mir ist es im letzten Monat ganz weggefallen und bei einigen wird einfach nur das noch gezahlte Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet). Ich habe geklagt gegen den Entscheid. Entscheidung steht noch aus. LG Arlett
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Frage: Ich habe ein bis 31.10.2007 befristetes Arbeitsverhältnis. Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist der 15.10.2007. Kann ich auch Elterngeld erhalten, denn es heißt ja im Elterngeldgesetz, dass nur Einkommen, das wegen der Betreuung des Kindes wegfällt, mit 67 % ersetzt wird? Antwort: Sie können auch dann Elterngeld beziehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Bezugsbeginn nicht mehr besteht. Als Bemessungsgrundlage werden die vollen 12 Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist zu Grunde gelegt. Aus dem Durchschnitt hieraus erhalten Sie 67 % als Elterngeld bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes. __________________________________ lg two_kids
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1. Der Vertrag läuft da befristet. 2. Dein Elterngeld wird an Hand deines Einkommens der letzten 12 Monate berechnet. 3. wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, meldest du dich sicher Arbeitslos, dann bekommst du auch Mutterschutzgeld von der Krankenkasse. Das Mutterschutzgeld fällt nur weg wenn du nach Beendigung des Arbeitsverhälltnisses keinen Anspruch auf ALG I hast und ins Harz 4 rutschst.
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Also zum Elterngeld weiß ich auch nur soviel, dass das in den 12 Monaten vor Mutterschutzbeginn erzielte Nettoeinkommen ermittelt wird, die Werbekostenpauschale von ca. 76 Eur/monat abgezogen wird und dann durch 12 geteilt wird. So wird es überall beschrieben. Da ich den Antrag aber noch nicht gestellt habe, weiß ich es nicht genauer. Das Mutterschaftsgeld erhälst du, wenn du arbeitslos gemeldet bist. Ich bekam bis zum 18.09.2007 ALG I und genau in der selben Höhe bekomme ich jetzt Krankengeld von meiner Krankenkasse. Ciao Antje
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