maib90
Hallo an alle! Mein befristeter AV endet zum 31. August, circa 1 Monat vor meinem Mutterschutz. Seitens der KK habe ich bereits Rückmeldung bekommen dass mir dadurch kein Mutterschaftsgeld zusteht, dessen war ich mir aber auch bewusst. Seit Juli 2019 bin ich durch den Umzug zu meinem Partner automatisch Aufstockerin beim Arbeitsamt geworden. Sind immerhin 300€ im Monat extra mit denen ich nicht mal gerechnet habe - so etwas gibt es also auch :) Meine Frage ist folgende: Laut meiner Info wird das Elterngeld (in meinem Fall nur das Mindestgeld von 300€) l nicht auf das Hartz4/die Aufstockung während der Elternzeit angerechnet, da ich zuvor in einem Arbeitsverhältnis stand und nur Aufstockerin war. Ändert sich dadurch dass ich jetzt einen Monat arbeitslos bin etwas daran? Ich bekomme auch weiterhin bis Ende des Jahres laut Bescheid lediglich 300€ Aufstockung vom Arbeitsamt, da das Einkommen meines Partners mit einberechnet wird. Ich danke für die Auskunft :)
Hallo, ich kann das nicht so ganz nachvollziehen. Ihr Vertrag endet und ich hoffe, Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Dann bekommen Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit und im Mutterschutz von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB
Felica
Dir ist klar das man dir unter Umständen Blödsinn erzählt hat? Ich hoffe du warst beim Arbeitsamt und hast dich dort bereits gemeldet. Wenn nicht, dann ganz dringend!!!! Du hast bis zum Mutterschutz Anspruch auf ALG1 - sofern du die Anwärterschaften erfüllst und arbeitsfähig bist also dir der Arzt kein individuelles BV ausgestellt hat. Hast du Anspruch auf ALG1, dann hast du ab Mutterschutz auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld sofern du gesetzliches Mitglied der Pflichtversicherung bei der Krabkebkasse bist. Sprich du selbst krankenversichert bist. Und natürlich würdest du weiter arbeiten wenn der Vertrag nicht ausgelaufen wäre, immerhin bist du nur schwanger. Das dich hochschwanger niemand mehr einstellt kann nicht dein Problen sein. Nach Mutterschaftsgeld dann Anspruch auf Elterngeld. Wenn du planst länger wie ein Jahr daheim zu bleiben und ihr nicht in naher Zukunft heiratet, würde ich dir raten EG Plus zu wählen. Den solange du EG beziehst bist du weiter krankenversichert. Wobei bei dir das auch über das Amt abgeklärt wäre. Wie kommst du auf die Idee das du nur 300 € EG bekommst. Hattest du nun einen AV ja oder nein? Also hattest du doch Verdienst. Du bekommst mindestens 67% deines Einkommens das du in den letzten 12 Monaten hattest. Alg1 ab September wird mit 0 € gerechnet, wenn der Mutterschutz aber schon im September beginnt spielt der Monat eh keine Rolle mehr. Sonst wäre es eine Nullrunde. Und klar änder sich was beim Aufstocken wenn sich dein Einkommen ändert. Das musst du mitteilen und dann wird entsprechend angepasst. Hier fehlen aber wirklich wichtige Infos wie zB ob selbst versichert - wovon ich ausgehe und ob mehr wie 300 € monatlichen Verdienst- wovon ich auch ausgehe.
maib90
Also, mein aktuelles Arbeitsverhältnis begann im Mai und war wie erwähnt befristet bis Ende August. Da ich von September 2018 bis April 2019 in keinem Arbeitsverhältnis stand und davor nur einen 450€-Job hatte stehen mir nur die 300€ EG zu. Ich bin momentan noch über meinen AG versichert, ab September dann über das Jobcenter. Mein Mutterschutz beginnt am 10.10. Auch ich bin der festen Meinung dass mir dann ab September mehr Aufstockung zusteht, doch das war eig nicht worauf meine Frage im Ausgangspost abzielte, trotzdem lieben Dank dass du dir die Zeit genommen hast für die ausführliche Antwort :)
maib90
Achso und mein Einkommen in dem befristeten Job betrug monatlich circa 900€.
Mitglied inaktiv
Bisschen mehr als Mindestsatz wird es schon. Dein Verdienst Mai bis August zählt. Und ich bin der Meinung das das Elterngeld trotzdem angerechnet wird. Stichwort: Bedarfsgemeinschaft.... Alles wird zusammen gezählt und das Baby hat ja auch seinen Bedarf.
maib90
Ich danke euch für eure aufschlussreichen Antworten! Montag habe ich einen Beratungstermin bei der Schwangerenberatung, die dort arbeitende Dame hat auch einen recht guten Durchblick, mal sehn was sie dazu sagt. Ich halte euch gern auf dem Laufenden falls gewünscht :)
Felica
Wäre super. ich würde auch mal gezielt nachfragen ob du nicht doch Anspruch auf ALG1 und damit Mutterschaftsgeld hast. Drücke die Daumen. A Mindestens die Einmalzahlung Mutterschaftsgeld von 210 € sollte sein.
Mitglied inaktiv
Ja warum die AP keinen Anspruch auf alg1 haben soll und damit Krankenversicherung und später Mutterschaftsgeld, erschließt sich mir auch nicht.
HeyDu!
Sie müssen arbeitslos sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen). Ersatzzeiten werden auch angerechnet, zum Beispiel:Wehrdienst,Mutterschaft und Kindererziehung,Krankengeldbezug,Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld
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