Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Und zwar mein Problem ist jenes. Mein Vertrag (1Jahres Vertrag)läuft in einem Monat aus. Jetzt bin ich aber Schwanger (anfang 7ter Woche). Nun weiss ich nicht ob ich noch solange dicht halten soll bis ich den neuen Vertrag habe oder ob ich es lieber jetzt schon sagen soll doch dann is die Gefahr gross das ich nach Ablauf des Vertrages dort nicht mehr arbeiten darf und mir macht die Arbeit sehr viel Spass. Ich will ja auch nicht das mich mein AG dann völlige fertig macht wenn er dann erfährt das ichs schon gewusst habe.Weil ich glaube so ganz geheimhalten kann man das vor ihm doch nicht oder?Er würde es doch aber auch nur merken wenn er eine bescheinigung verlangt....? Hoffe sie können mir helfen steck in einer Zwickmühle.
Mitglied inaktiv
Hallo, das ist eher eine Gewissens- denn eine Rechtsfrage. ´Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, Deine SS vor der 12. Woche zu melden. Auch bei einer Neueinstellung kannst Du im Bezug auf eine mögliche SS schwindeln (da unzulässige Frage). Ist echt keine leichte Entscheidung. Wenn Du Dir vorstellen kannst, nach dem Baby wieder dort zu arbeiten, wäre es vielleicht besser, die Karten auf den Tisch zu legen. Andererseits, wer garantiert Dir, dass Du wieder eingestellt wirst? Verheimlichst Du die SS, hast Du wenigstens einen Zuschuss zu den 25 DM pro Tag (Mutterschaftsgeld der KK). Du schreibst aber was von "Fertigmachen", das läßt den Schluss zu, dass Du ein nicht sooo tolles Verhältnis zum AG hast. In dem Falle wäre mir das Hemd näher als die Jacke, und ich würde (vielleicht) schweigen. Aber es ist wirklich keine einfache Entscheidung... Man hat ja doch irgendwie ein schlechtes Gewissen.... Alles Gute! Bine
Mitglied inaktiv
Hallo Mäusschen, den Bericht hab ich vorhin bei www.urbia.de bei Finanzen und Beruf gefunden. Vielleicht kann er Dir ja weiterhelfen. Ich weiß ja nicht ob Du die Seite kennst, da kanst Du auch vieles nachfragen. An alle, die schwanger sind, und einen befristeten Arbeitsverhältnis sind: bisher ging die Rechtssprechung davon aus, dass in diesem Fall der Kündigungsschutz nur solange besteht, wie auch der Arbeitsvertrag. Danach hatte die Frau keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Nun kam aber endlich (!) mal eine etwas gerechtere Entscheidung auf den Tisch: Seit Oktober 2001 geht der Schutz auch weiter: Das Urteil des Europäischen Gerichthofes in Luxemburg vom 04.10.02 AZ: C-438/99 und C-109/00 (ihr könnt die Aktenzeichen auch in eine Suchmaschine eingeben, wenn Ihr den Text nochmal im original lesen möchtet): "EINSTELLUNGSVERBOT WEGEN SCHWANGERSCHAFT UNZULÄSSIG: Die Position schwangerer Arbeitnehmerinnen wurde vom Europäischen Gerichtshof gestärkt: Nach den 2 verrkündeten Urteilen (siehe Aktenzeichen oben) KANN EINE SCHWANGERSCHAFT AUCH BEI BEFRISTETEN ARBEITSVERTRÄGEN WEDER EINE KÜNDIGUNG NOCH EINE EINSTELLUNGSVERWEIGERUNG RECHTFERTIGEN. Wie der Gerichtshof entschied, gilt das europaweite Kündigungsverbot wegen einer Schwangerschaft gleichermassen für unbefristete wie für befristete Arbeitsverträge. Dies entspricht auch der deutschen Rechtsprechung. Nach den Luxemburger Urteilen kann es aber DARÜBER HINAUS EINE UNZULÄSSIGE EINSTELLUNGSVERWEIGERUNG sein, WENN EIN BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG NICHT VERLÄNGERT WIRD. Liegt dies allein an der Schwangerschaft, so hat die Frau einen Anspruch auf die Stelle." Ich selbst bin in der 13. SSW und mein Vertrag liefe normalerweise am 31.7.02 aus. Durch dieses neue Urteil ist mein Arbeitgeber jedoch zur Verlängerung meines Vertrages verpflichtet. Das schönste daran ist, dass ich diesmal sowieso den unbefristeten Vertrag bekomme, da nur 2 mal für ein Jahr befristet werden darf. Ich hoffe, ich habe einigen Ahnungslosen (woher soll man das auch wissen, das wurde ja nicht in der Presse kundgetan) weitergeholfen und auch etwas Mut gemacht. LG Diana
Mitglied inaktiv
Hi Diana du bist jan Schatz. Aber ich habe dennoch Angst das der denn nicht verlängert wird. Also so wie ich des versteh müssen die den verlängern? Bitte bitte meld dich nochmal ganz dringend wie des bei dir abgelaufen is. bye Mäusschen
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