Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag und Elternzeit

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag und Elternzeit

Bepko

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist am 5.4.2019 geboren. Ich habe Elternzeit bis zum Septembar 2020 beantragt, aber da mein Vertrag nicht verlängert wurde, habe ich eine Bestätigung der Elternzeit bis zum Ende des Vertrags bekommen bzw. bis zum 30.07.2019. Von der zuständigen Eltergeldstelle werde ich 12 Monate Elterngeld bekommen und es wurde mir gesagt, dass ich in der Elternzeit bis zum 04.04.2020 bin. Auf der Internet habe ich gelesen,dass mit dem Ende des Vertrags auch die Elternzeit endet. Jetzt bin ich totall verwirrt, ob ich jetzt in der Elternzeit bin und falls ja, bis wann und wann ich mich bei der Agentur für Arbeit melden soll? Es wurde mir gesagt,wenn ich nicht mehr in der Elternzeit bin. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Bepko


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag endet und damit endet auch die Elternzeit. Gleichwohl können sie, sozusagen als Hausfrau, zu Hause bleiben. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, höchstens nach drei Jahren, können Sie Arbeitslosengeld eins beziehen. Teilen Sie der Agentur für Arbeit zeitnah die Beendigung des Vertrages mit, falls dies noch nicht geschehen ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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Ja. Du bist nur Bis Ende Vertrag offiziell in Elternzeit. Danach Hausfrau. Problem ist dass du nur währen EG Bezug versichert bist. Und wenn du länger in ez bleiben möchtest und dem arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung stehst, auch keinen Anspruch auf alg hast. Du musst daher schauen, in wie weit ihr euch das leisten könnt. Dein Kind hat ab dem 1 Lebensjahr Anspruch auf Betreuung. Und wenn du mindestens 15 h die Woche arbeiten könntest und somit vermittelbar bist, wenn Kind betreut, dann hast du Anspruch auf ALG


Mitglied inaktiv

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Dein Elterngeld endet zum 04.04. also musst du zum 05.4.20 arbeitslos melden.... Das am besten 3 Monate vorher... Ansonsten bist du ab 05.04.20 ohne Versicherung. Kümmere dich also um entsprechende Kinderbetreuung. Deine Elternzeit endete ohne AG zum 30.07.19 - du bist aber noch wegen EG bezug beitragsfrei versichert


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