Mitglied inaktiv
nach ca. 2 Jahren Elternzeit werde ich am 01.10.2010 wieder arbeiten gehen, wenn wir uns natürlich geeinigt haben. Habe einen neuen Vertrag den meine Arbeitgeber zusammengestellt haben bekommen. Darin steht: Das Arbeitsverhältnis ist befristet auf 2 Jahre und endet automatisch zum 30.09.2012; Nach 1jähriger Tätigkeit erst Recht auf VWL; Anspruch auf Jahresurlaub besteht erstm. nach mind. 6monatiger ununterbrochener Tätigkeit; Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Hatte vorher einen unbefristeten Vertrag, mit ausschließlich der Pausen 38,5 Stundenwochen. Jetzt kann ich aber nur vormittags auf die Arbeit mit 23 Stundenwoche, das wissen die Ärzte wollen mich aber nur für 17 Stunden die Woche haben(+ das Ich den neuen Vertrag unterzeichnen soll !!!). Ist das Gesetz wirklich so oder wollen die mich auf den Arm nehmen. Ich brauche doch eigentlich nur einen zusatzblatt mit den neuen Stunden zu meinem alten Vertrag (stimmts???) Meine Fragen dazu: 1. Muss ich diesen Vertrag unterschrieben, obwohl ich noch einen gültigen habe? (schließlich hat keiner von beiden inder zwischenzeit gekündigt, sodass eine neuer Arbeitsvertrag zustande kommen muss???) Muss mich spätestens diesen Dienstag in der Praxis melden und bescheid geben. Danke i.V. Akcay, Aysel
Hallo, bitte die Frage allgemeiner formulieren. Einen Vertrag auswerten kann ich hier u unentgeltlich nicht. Sie können sich aber an meine private Email wenden (nicola.bader@kanzleibader.de) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
alte Vertrag weiterhin rechtens ist und nur die Std bzw Arbeitszeit abgeändert wird... Sprich einen Änderungsvertrag... Bin mal gespannt auf die Antwort. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Danke
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