Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristete Vereinbarung für Teilzeit

Frage: Befristete Vereinbarung für Teilzeit

Malou85

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Mai 2020 auf die Welt und ich hatte eigentlich 2 Jahre EZ eingereicht, mit der Option, nach 1 Jahr in TZ zu arbeiten. Nun wollte man aber, dass ich meinen Resturlaub (Vollzeit erworben) nehme. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich nach einem Jahr zwei Monate Vollzeit arbeite: im ersten hat mein Mann EZ, im zweiten baue ich den Resturlaub für die Kita-Eingewöhnung ab. Ab August werde ich dann offiziell TZ arbeiten. Eigentlich sollte ich dazu einen TZ Vertrag bekommen, was ich auch wollte, da ich nun eine Führungsposition erhalte und bislang noch einen Vertrag als Ass. der Geschäftsführung habe. Nun hat mein Arbeitgeber gesagt, dass sie mir keinen neuen Vertrag zukommen lassen werden, stattdessen einen Zweizeiler, dass ich basierend auf meinem bestehenden Arbeitsvertrag ab August 65% arbeite. Man bot mir dann an, diese Vereinbarung zu befristen. Da ich erneut Schwanger bin (6. Woche, mein AG weiß es natürlich noch nicht), habe ich als Befristungsdatum den 31.12.21 gewählt. nun meine Fragen: 1) Meinem Verständnis nach würde ich dann doch ohne Zutun meinerseits ab 1.1.22 wieder Vollzeit arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wird, oder? Ab 12.1. würde mein neuer Mutterschutz beginnen, dann hätte ich doch Anspruch auf Mutterschaftsleistungen mit Vollzeitgehalt. 2) Sie haben schon viele Fälle erlebt. Haben Sie den Eindruck, mein Arbeitgeber will mir schaden? Erst musste ich die Elternzeit aufgeben und jetzt bekomme ich keinen neuen Vertrag. Nirgends habe ich schriftlich, dass ich die neue Führungsrolle bekomme... Danke für Ihre Meinungen, LG, Malou


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ihrer Elternzeit geht doch bis Mai 22, wenn die Teilzeit befristet ist sind sie danach wieder voll in Elternzeit. 2. Ich kenne Ihren Arbeitgeber nicht. Schriftlich ist natürlich immer besser. Das mit der neuen Tätigkeit kann man ja auch in die Zusatzvereinbarung mit aufnehmen. Liebe Grüße NB


Malou85

Beitrag melden

Hallo, super danke, die Idee, den neuen Titel in die Vereinbarung mit aufzunehmen, ist super! Zu 1) Ich dachte, meine EZ ist automatisch vorbei, wenn ich die zwei genannten Monate in Vollzeit arbeite. Wenn das so ist, müsste ich doch nach Ablauf der Vereinbarung wieder normal im Vollzeit-Arbeitsverhältnis sein (und nicht in EZ)?


Felica

Beitrag melden

Aber du arbeitest doch gar nicht Vz, deine EZ läuft doch noch. Ab August halt die befristete 65% Stelle bis Dezember. Ab dem 1.01.22 wärst du dann wieder in EZ ohne TZ. Nicht in VZ. Die laufende EZ kannst und solltest du aber zum neuen Mutterschutz beenden. Bei der ganzen Konstellation, welche eigentlich völlig hirnrissig ist weil der Urlaub automatisch bis Ende des Folgejahres nach Ende der EZ bestehen würde und eigentlich auch gar nicht in TZ genommen werden dürfte, ist der einzige Vorteil der, das das Einkommen gut für das neue EG ist. Sind halt weniger nullrunden für das neue EG. Bedenke auch, während dervTZ-Vereinbarung erwirbst du genauso Urlaubsanspruch wie während des neuen Mutterschutzes. Was du davon zu halten hast das der AG sich nicht an mündliche Vereinbarungen hält, das musst du selbst wissen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen, Ich bin derzeit in EZ, habe 2Jahre beantragt. Elterngeld bekomme ich nur 1Jahr, somit wollte ich im zweiten Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen. Aktuell stille ich noch voll, habe auch keine Periode. Falls es mal zu einem Schäferstündchen kommt, verhüten wir nicht, da wir eh noch ein zweites Kind möchten. Eigtl lieber etwas spät ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto  monatlich verdient  Meine frage wäre wi ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...