Malou85
Hallo liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Mai 2020 auf die Welt und ich hatte eigentlich 2 Jahre EZ eingereicht, mit der Option, nach 1 Jahr in TZ zu arbeiten. Nun wollte man aber, dass ich meinen Resturlaub (Vollzeit erworben) nehme. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich nach einem Jahr zwei Monate Vollzeit arbeite: im ersten hat mein Mann EZ, im zweiten baue ich den Resturlaub für die Kita-Eingewöhnung ab. Ab August werde ich dann offiziell TZ arbeiten. Eigentlich sollte ich dazu einen TZ Vertrag bekommen, was ich auch wollte, da ich nun eine Führungsposition erhalte und bislang noch einen Vertrag als Ass. der Geschäftsführung habe. Nun hat mein Arbeitgeber gesagt, dass sie mir keinen neuen Vertrag zukommen lassen werden, stattdessen einen Zweizeiler, dass ich basierend auf meinem bestehenden Arbeitsvertrag ab August 65% arbeite. Man bot mir dann an, diese Vereinbarung zu befristen. Da ich erneut Schwanger bin (6. Woche, mein AG weiß es natürlich noch nicht), habe ich als Befristungsdatum den 31.12.21 gewählt. nun meine Fragen: 1) Meinem Verständnis nach würde ich dann doch ohne Zutun meinerseits ab 1.1.22 wieder Vollzeit arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wird, oder? Ab 12.1. würde mein neuer Mutterschutz beginnen, dann hätte ich doch Anspruch auf Mutterschaftsleistungen mit Vollzeitgehalt. 2) Sie haben schon viele Fälle erlebt. Haben Sie den Eindruck, mein Arbeitgeber will mir schaden? Erst musste ich die Elternzeit aufgeben und jetzt bekomme ich keinen neuen Vertrag. Nirgends habe ich schriftlich, dass ich die neue Führungsrolle bekomme... Danke für Ihre Meinungen, LG, Malou
Hallo, 1. Ihrer Elternzeit geht doch bis Mai 22, wenn die Teilzeit befristet ist sind sie danach wieder voll in Elternzeit. 2. Ich kenne Ihren Arbeitgeber nicht. Schriftlich ist natürlich immer besser. Das mit der neuen Tätigkeit kann man ja auch in die Zusatzvereinbarung mit aufnehmen. Liebe Grüße NB
Malou85
Hallo, super danke, die Idee, den neuen Titel in die Vereinbarung mit aufzunehmen, ist super! Zu 1) Ich dachte, meine EZ ist automatisch vorbei, wenn ich die zwei genannten Monate in Vollzeit arbeite. Wenn das so ist, müsste ich doch nach Ablauf der Vereinbarung wieder normal im Vollzeit-Arbeitsverhältnis sein (und nicht in EZ)?
Felica
Aber du arbeitest doch gar nicht Vz, deine EZ läuft doch noch. Ab August halt die befristete 65% Stelle bis Dezember. Ab dem 1.01.22 wärst du dann wieder in EZ ohne TZ. Nicht in VZ. Die laufende EZ kannst und solltest du aber zum neuen Mutterschutz beenden. Bei der ganzen Konstellation, welche eigentlich völlig hirnrissig ist weil der Urlaub automatisch bis Ende des Folgejahres nach Ende der EZ bestehen würde und eigentlich auch gar nicht in TZ genommen werden dürfte, ist der einzige Vorteil der, das das Einkommen gut für das neue EG ist. Sind halt weniger nullrunden für das neue EG. Bedenke auch, während dervTZ-Vereinbarung erwirbst du genauso Urlaubsanspruch wie während des neuen Mutterschutzes. Was du davon zu halten hast das der AG sich nicht an mündliche Vereinbarungen hält, das musst du selbst wissen.
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