Mitglied inaktiv
ehr geehrte Damen und Herrn, ich bin derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 30.11.2010, habe mich daher fristgerecht für den 01.12.2010 Arbeitslos gemeldet. Ab dem 12.12.2010 beginnt mein Mutterschutz und am 23.01.2010 ist der errechnete Geburtstermin. Ich wohne derzeit noch in meinem Elternhaus und muss umziehen am besten zum 1.12.2010 wenn ich bedürftig bin. Laut Jobcenter kann ich Leistungen , wie Umzugskosten, Ersteinrichtung, Kinderausstattung, etc. beantragen wenn ich bedürftig bin. Das Arbeitsamt sagt : Ich bezieh von Ihnen Leistungen bis zum 11.12.2010 und danach soll meine Krankenkasse den Mutterschutz finanzieren... Und wer finanziert meinen Unterhalten , Lebenskosten ???? Habe ich jetzt keinen Anspruch auf die Bezüge vom Jobcenter??? Und sollte ich mir eine bescheinigung holen das ein BV bekomme damit mich das Arbeitsamt ablehnt???? Denn ich weiß nicht ob ich es überhaupt schaffe bis zum 30.11.2010 zu arbeiten.
Hallo, Fragen, die strafrechtlich relevante Inhalte haben, kann ich nicht beantworten. Wenn man sich vorsätzlich eine falsche ärztliche Bescheinigung besorgt, "damit das Arbeitamt mich ablehnt" ist das Betrug. NB
Mitglied inaktiv
bevor man ein Kind in die Welt setzt, ob man es finanzieren kann... Also Unterhalt: Der Kindsvater (auch wenn nicht verheiratet) ist bis zum 3. Lebensjahr für Dich und das Kind unterhaltspflichtig. Sollte er das finanziell nicht können, könntest Du wieder Arbeiten und Dein Kind betreuen lassen oder aber Sozialhilfe beantragen. Arbeitslosengeld würdest Du nur bekommen, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehen würdest, dieses mußt Du evtl. nachweisen. Gruß Peeka
Mitglied inaktiv
... ich habe Angst mir die angeratene BV zu besorgen, weil mich dann das Amt ablehnen wird. Also bin ich jetzt gezwungen durhc zu arbeiten , damit jemand mich unterstützt was Miete angeht???? Mein Partner verdient, aber nicht genug um mich ohne weitere Hilfe voll zu finanzieren. Und wie machen das andere... Ich habe noch nie Leistungen bezogen und immer mich selbst finanzieren zu können und jetzt wo ich hilfe brauche bekomme ich nichts???
Mitglied inaktiv
Oh danke für die schnelle Antwort, also habe ich kein Recht mir ein Kind zu wünschen? Und andere die sich nie finazieren konnten bekommen sämtliche Leistungen beim Staat und ich bekomme nichts weil ich so blöd war und bisher mein Leben lang gearbeitet habe. Ja mein Partner arbeitet , wie soll er mich Vollfinanzieren ohne Unterstützung. Ich habe nicht erwartet das es mir so schwer gemacht wird , und das ein Arbeitsamt mich ablehnen kann , weil ich vlt. nicht in der Lage bin bis Ende zu arbeiten, es fällt mir leider jetzt schon schwer zu arbeiten, und soll ich jetzt egal wie durch arbeiten damit ich dem Arbeitsamt sagen kann, oh die 11 Tage bin ich voll beschäftigungsfähig , und hoffe dann auf Hilfe. Es trifft mich das man gleich die Schublade aufmacht und mich hinein steckt, ich denke das habe ich so nicht verdient, ich suche einfach hilfe
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich denke das ich mich falsch ausgedrückt habe, zu keinem Zeitpunkt wollte ich dieses damit ausdrücken. Ich möchte damit sagen das mein Arzt mir Rät den Job ruhen zu lassen in naher Zukunft da ich schon einige gesundheitliche probleme habe, und mein Arbeitgeber auf dauer diese individuelle Dienstplan gestaltung, je nach dem wie es mir geht nicht mit machen kann. Und ich mich darauf einstellen sollte das die Beschwerden schlimmer werden könnten. Bin ich gezwungen trotzallem durhc zu arbeiten um beim Arbeitsamt zu zeigen das ich es Wert bin unterstützt zu werden. ? Ich bin echt verzweifelt , wenn die mich ablehnen stehe ich mit nichts da.
Mitglied inaktiv
Hallo, Du stehst nicht alleine da, Du kannst Unterstützung bekommen - nämlich ALG II = Hartz 4. ALG I nur wenn Du tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn das Einkommen Deines Partners nicht ausreicht, dann bekommst Du (ihr) die oben angegebene staatliche Unterstützung. Und wenn Du einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter hast, kannst Du ja in einem halben Jahr wieder arbeiten (oder weiter vom Partner bzw. Hartz 4 leben). LG bobcat
Mitglied inaktiv
Ich glaube du vermischst hier ganz schön viel. Deswegen versuche ich es mal zu trennen: Du hast bis zum 30.11.2010 dein Gehalt. Zwischen dem 01.12. und 11.12. erhältst du ganz normal ALG1 ab dem 12.12. zahlt dir die KK Mutterschutzgeld und zwar in Höhe des ALG1. Demzufolge ändert sich nur der Bezahler!!!! Nach dem Mutterschutz bekommst du dann entweder Elterngeld oder du meldest dich wieder arbeitslos. Dann bekommst du ALG1 in Höhe dessen wie du für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst Was ich allerdings auch nicht verstehe ist, wieso du darauf baust, dass dir das Arbeitsamt die Umzugskosten bezahlt.... Die werden nur gezahlt, wenn du wegen eines Jobs umziehen musst.... Ich würde dir ganz dringend den Gang zu einer Beratungsstelle ans Herz legen!!!! lg Sasumm
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe schon mit dem Arbeitsamt gesprochen muss jetzt aber noch das Vorsprechen abwarten wenn die sich melden. Mir hat das Amt bisher gesagt wenn ich eine BV erteilt bekomme dann wird mich das Arbeitsamt ablehnen. Und deswegen meine Frage was dann??? Ich bau auch nicht auf Umzugskosten allerdings war die Frage wenn ich umziehe, was ich muss (weil derzeit Elternhaus) ob zum Beispiel das Jobcenter mich dabei unterstützen könnte. Oder ob man dann generell Hilfe kriegen könnte ohne das man es weiß.
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