Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beantragung Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beantragung Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, am 25.01.03 beginnt mein Mutterschutz für’s zweite Kind. Beim ersten Kind hatte ich 3 Jahre Erziehungsurlaub und habe danach 50 % gearbeitet. Wenn ich jetzt zunächst nur 2 Jahre Erziehungsurlaub beantrage und kurz vor Ablauf dieser 2 Jahre doch noch gleich das 3. Jahr dranhängen möchte, kann mir das der Arbeitgeber dann verweigern? Was ist zu beachten? Viele Grüße Marilena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Haöllo, eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Es muss also eine verbindliche Regelung getroffen werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Was heißt "verbindliche Regelung" genau? Sollte ich die jetzt gleich mit dem AG treffen ("Frau xy kann nach Ablauf dieser 2 Jahre noch ein 3. Jahr Erz.urlaub dranhängen") oder geht das dann erst in 2 Jahren? Danke und viele Grüße Marilena


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