Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beantragung Erziehungsurlaub/Kündigungsschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beantragung Erziehungsurlaub/Kündigungsschutz

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Ich bin gerade im Erziehungsurlaub, beabsichtige aber eventuell, mit meinem Mann zu tauschen. Nun müsste er ja mindestens 4 Wochen vorher den Erziehungsurlaub beantragen. Kann er dann nach der Beantragung während der 4 Wochen von seinem Arbeitgeber gekündigt werden? Ich weiß darüber nichts, weil bei mir sowas nie zur Debatte stand. LG von Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jana, der Kü-Schutz beginnt mit der Anmeldung des EU, frühstens jedoch 6 Wo. vor dessen Beginn. Ich wünsche Ihnen, daß es keinen Ärger gibt. Gruß, NB


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