Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen zum Erziehungsurlaub: 1. Wenn ich den Erziehungsurlaub gleich nach der Schwangerschaft beginnen möchte, muß ich dies ja 8 Wochen vor Antritt beantragen. Da mein Kind in der 38. SSW noch immer in der BEL liegt und ich mich nun wahrscheinlich für einen geplanten Kaiserschnitt entscheide, wird sich der ET ja um mindestens 1 Woche nach vorne verschieben. Ist nun für den Antrag der Gebutstag maßgeblich oder der errechnete Termin?? 2. Für ein paar Kolleginnen wurde während des Mutterschutzes ein homeoffice eingerichtet, von dem aus sie teilzeit arbeiten dürfen. Diese haben aber alle "Beziehungen". Habe ich jetzt auch einen Anspruch auf diese Möglichkeit oder bin ich auf den Goodwill der Firma angewiesen?? Vielen Dank ngalyod
Hallo, 1. Die Antragsfrist nach der tatsächlichen Geburt ist 6 Wochen. 2. Nein, kein Anspruch Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Maßgeblich ist der Geburtstermin. Einen Rechtsanspruch auf einen Homeoffice-Platz hast Du nicht, aber frag doch einfach nach, vielleicht bekommst Du einen und dann hat sich Deine Frage erledigt. Du kannst ja nach den Gründen fragen, sollte dieser Arbeitsplatz abgelehnt werden. Gruß Daniela
Mitglied inaktiv
Hallo Frasu Bader, sind Sie bei Nr. 1 sicher??? Das BErzGG sagt, die Frist ist 6 Wochen vor Antritt EZ (wenn er unittelbar an den MuSchu genommen wird), also nicht ab der Geburt gerechnet, wenn sich der MuSchu durch die verfrühte Geburt "nach hinten" verlängert. Da in diesem fall ja eine geplante Geburtverfrühung der Fall ist, ist das schon wichtig... Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Ich bin gerade im Erziehungsurlaub, beabsichtige aber eventuell, mit meinem Mann zu tauschen. Nun müsste er ja mindestens 4 Wochen vorher den Erziehungsurlaub beantragen. Kann er dann nach der Beantragung während der 4 Wochen von seinem Arbeitgeber gekündigt werden? Ich weiß darüber nichts, weil bei mir sowas nie zur Debatte stand. LG von Jana
Hallo Frau Bader, gerade habe ich erfahren, daß man bei der Geburt eines zweiten Kindes während des Erziehungsurlaubes auch die 13 Euro Mutterschaftsgeld von der KK erhält. Von meinem AG bin ich -allerdings nur tel.- falsch informiert worden, also habe ich beim 2. Kind, welches am 20. Juli 1 Jahr alt geworden ist, kein Mutterschaftsgeld bei de ...
Hallo Frau Bader, ich bin jetzt im 2 Erziehungsjahr ohne eine schriftliche Bewilligung meines Arbeitgebers zu haben. Bis zum gestrigen Tag habe ich mir darüber auch keine Sorgen gemacht aber nun...! Von Anfang an: Ich wurde noch in der Probezeit schwanger und mein AG war (verständlicherweise) nicht gerade erfreut darüber...! Ich redete mit me ...
Hallo, am 25.01.03 beginnt mein Mutterschutz für’s zweite Kind. Beim ersten Kind hatte ich 3 Jahre Erziehungsurlaub und habe danach 50 % gearbeitet. Wenn ich jetzt zunächst nur 2 Jahre Erziehungsurlaub beantrage und kurz vor Ablauf dieser 2 Jahre doch noch gleich das 3. Jahr dranhängen möchte, kann mir das der Arbeitgeber dann verweigern? Was i ...
Muss der Arbeitgeber einwilligen, wenn ich zunächst nur zwei Jahre Erziehungsurlaub nehme und dann später entscheide, dass ich das 3. Jahr sofort anchließen möchte. Kann er den zweiten Antrag ablehnen oder muss ich mich zunächst wirklich nur auf 2 Jahre festlegen?
Guten Abend, wie mache ich es rechtlich richtig, mit der Beantragung des Erziehungsurlaub? Ich hätte auch noch eine weitere Frage, ich habe einen Teilzeitjob und einen Minijob, bei dem Minijob habe ich immer zwischen 350 und 250 Euro verdient, in den letzten 3 Monaten war es nur noch ca. 20 Euro Verdienst, steht mir für den Minijob dann noch ein ...
Hallo zusammen, am 15.04.2022 ist unsere zweite Tochter auf die Welt gekommen. Meine Frau hatte bis 29.07.2021 noch Elterngeld durch Tochter 1 erhalten nach alter Berechnung in Vollzeit erhalten. Da der Mutterschutz ab 01.03.2022 begann, steht automatisch schon der Zeitraum 01.03.2021 bis 29.07.2021 als Ausklammerung im Antrag. In 08/2021 ...
Guten Tag, ich sitze gerade am Elterngeld Antrag und den Beantragungen der Elternzeit. Unser Kind ist am 22.04. geboren Meine Frau und ich sind beide Angestellte, der Vertrag meiner Frau läuft Ende September aus. Sie ist seit der Geburt in Mutterschutz und nun in Elternzeit. Ich möchte ebenfalls Elternzeit und Elterngeld nutzen. Das Elterngeld ...
Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne mit folgeneden Problem bei Ihnen Rat suchen. Unere Tochter wird im Februar 19 Jahre alt, befindet sich in einer Ausbildung zur Kinderpflegerin. Dies ist eine rein schulische Ausbildung, bei der sie beim ersten Anlauf der Prüfung durchgefallen ist. Seit über einen Jahr ist sie mit ihren Lebenspartner zusa ...
Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner