Sommersprosse83
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Derzeit arbeite ich Vollzeit. Nach der Geburt (EZ 05.09.2015) möchte ich im ersten Jahr zu Hause bleiben, im zweiten Teilzeit (20 Stunden) arbeiten. Was nach dem zweiten Jahr ist, würde ich mir gerne noch offen halten. Wie beantrage ich dies am besten, um sicher zu gehen, dass es im zweiten Jahr mit der Halbzeit-Tätigkeit klappt? Die Beratungsstelle des Kreises rät, Elternzeit für zwei Jahre zu beantragen und gleich mit anzugeben, dass man plant, im zweiten Jahr Teilzeit zu arbeiten. Die Mitarbeiterin war sich aber nicht sicher, ob ich darauf einen Anspruch habe. Kann mein Arbeitgeber bei dieser Konstellation die Teilzeit-Tätigkeit im zweiten Jahr verweigern? Müsste ich dann Vollzeit arbeiten oder ganz zu Hause bleiben? Vielen Dank im Voraus! LG
Hallo, für Sie gilt die neue regelung. Sie müssen sich nur für ein Jahr festlegen u haben Anspruch auf verlängerung. Gleichwohl würde ich meine Pläne dem Ag frühzeitig mitteilen, damit der planen kann,. Einen Anspruch auf Tz in EZ haben Sie, wenn der Betrieb mind. 15 An hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB
Sommersprosse83
Vielen Dank! Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
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