CKEL0410
Guten Tag Frau Bader. Ist ein Azubi nach dem Muschu kündbar?Ich gehe einfach mal davon aus das die genau wie bei nomralen Arbeitnehmerinnen ist! Könnte die Auszubildene Elternzeit beantragen und in der Zeit die Ausbildung beenden? Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 29-30 Stunden. Vielen Dank
Hallo, jeder Auszubildende hat besonderen Kü-Schutz. Sie können auch in der EZ eine Teilzeitausbildung machen. Lesen Sie mal hier: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&ved=0CIcBEBYwCQ&url= http%3A%2F%2Fwww.hwk-konstanz.de%2Fhtml%2Fseiten%2FoutputAdbFileNew.php%3Fid%3D1055&ei=AW50U5aKNenT7Aa-1YCQCA&usg=AFQjCNH57KHg4OXcZb8TeIqd_DFpH5Wavg&sig2=GQv4aOxDv4lxqSfmUK32jw& bvm=bv.66699033,d.ZGU Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hab ich neulich hier gelernt. Azubis dürfen sogar in Elternzeit mehr als 30 Stunden machen. Ansonsten alles wie bei einem normalen Arbeitnehmer.
CKEL0410
Ok wenn das so ist dann sollte sie die Ez auf jeden fall nehmen!
CKEL0410
Die Ausbildung geht reguläre bis August nächsten Jahres. Kind kommt anfang Juli. Kann sie dann ab Geburt ez nehmen auch für zwei jahre? Da der vertrag ja nur bis Beendigung der Ausbildung gilt, kann aber auch passiren das sie die Prüfung nicht schafft und dann zeit ranhange muss. Sie soll eonfach nur auf der sichen seite sein und nicht gekündigt werden können. Sie kommt nach dem muschu wieder ist alles geregelt. Tagesmutter etc. Aber ihr Chef ist wohl nicht so gut auf sie zu sprechen, seitdem sie schwanger ist und deshalb auch mal krankgeschriwben ist.
Sternenschnuppe
Da muss der Chef wohl durch. Blätter mal ein oder zwei Seiten zurück, da steht was dazu. Elterngeld für Azubi oder so.
Sternenschnuppe
Das Elterngeld würde sie dann auch voll bekommen, auch wenn es mehr als 30 Stunden sind die sie arbeitet.
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