laraju85
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 6 SSW und in einer Arztpraxis tätig. Meine Chefin geht nächstes Jahr in Rente und die Praxis hat keinen Nachfolger. Wie verhält sich das auf die Elternzeit bzw Mutterschutz? Muss ich mich arbeitslos melden? Lg
Hallo, der Vertrag endet dann in der EZ? Dann müssen Sie sehen, wie Sie sich kk-versichern, ob familienversichern möglich ist etc. ArbGeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, es sei denn Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hast Kinderbetreuung. Wann ist der ET ? Mutterschaftsgeld gibt es dann in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse zuende, danach Elterngeld. Da solltest Du überlegen ob geteilt oder ganz. Beitragsfrei versichert bist Du nur solange es Elterneld gibt. Es sei denn Du kannst Dich familienversichern beim Mann.
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
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