Hallo Frau Bader,
Ich bin in der 6 SSW und in einer Arztpraxis tätig. Meine Chefin geht nächstes Jahr in Rente und die Praxis hat keinen Nachfolger. Wie verhält sich das auf die Elternzeit bzw Mutterschutz? Muss ich mich arbeitslos melden? Lg
von
laraju85
am 08.03.2016, 14:01
Antwort auf:
Auswirkung auf mein Gehalt?
Hallo,
der Vertrag endet dann in der EZ?
Dann müssen Sie sehen, wie Sie sich kk-versichern, ob familienversichern möglich ist etc. ArbGeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2016
Antwort auf:
Auswirkung auf mein Gehalt?
Nein, es sei denn Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hast Kinderbetreuung.
Wann ist der ET ?
Mutterschaftsgeld gibt es dann in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse zuende, danach Elterngeld.
Da solltest Du überlegen ob geteilt oder ganz.
Beitragsfrei versichert bist Du nur solange es Elterneld gibt.
Es sei denn Du kannst Dich familienversichern beim Mann.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 16:55