Nashi
Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin in der 18. SSW und habe ein partielles Beschäftigungsverbot erhalten (max. 4 h Arbeit / Tag). 1. Soweit ich weiß, habe ich trotzdem Anspruch auf mein volles Gehalt? 2. Den Differenzbetrag zahlt die Krankenkasse? 3. Muss ich das selbst bei der Krankenkasse beantragen? 4. Wird für die Berechnung des Elterngeldes das gesamte Gehalt oder nur der Anteil für die 4 h am Tag als Grundlage herangezogen? Vielen Dank + schöne Grüße Nashi
Hallo, 1. Ja 2. Nein, der AG 3. Nein, der AG 4. Sie bekommen den vollen Lohn Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ich bin zwar nicht Frau Bader, hatte aber auch ein Beschäftigungsverbot.: Du bekommst den gleichen Lohn wie vorher. Dein Arbeitgeber zahlt zunächst Deinen Lohn, bekommt ihn aber wieder von der Krankenkasse zurück. Du musst überhaupt nichts machen, das macht der Arbeitgeber. Für die Berechnung des Elterngelds wird das gesamte Gehalt herangezogen. Du erhältst durch das BV keine Nachteile. Luvi
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