Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Außerplanmäßig schwanger

Frage: Außerplanmäßig schwanger

Maike14

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Sehr geehrte Frau Bader, Im August letzten Jahres kam unsere Tochter zur Welt und ich habe ein Jahr Elternzeit genommen. Vereinbart war das ich pünktlich zum nächsten 1ten wieder in Vollzeit arbeite. Mein Mann arbeitet im 2-Schicht System und hätte die Kleine dann halbtags, meine Eltern die bei uns im Erdgeschoss wohnen die andere Hälfte. Für unsere Prinzessin würde sich nicht viel ändern, außer das Mami tagsüber nicht da ist. Mit 2 wollten wir sie in die Kita geben und über ein zweites Kind nachdenken, zumal ich dann ein Jahr gearbeitet hätte und das EG wieder besser aussehen würde. Nun bin ich außer planmäßig wieder schwanger. Aufgrund meines Berufes (Zahnartzhelferin im Laborbereich) habe ich in meiner ersten SS ein sofortiges BV bekommen. Was passiert nun? Kann mein AG mich kündigen weil ich nicht wie vereinbart zur Arbeit antreten kann? Wann sage ich es ihm am besten? Soll ich erst ein paar Wochen arbeiten und dann mit der Sprache rausrücken? Was wenn ich wieder ein sofortiges BV bekomme, wovon ich leider ausgehe. Auf welcher Grundlage habe ich dann Anspruch auf EG? Auch hab ich schon öfter gelesen das die Krankenkasse überprüft ob die Kinder betreut sind. Wie überprüft sie das, und wie soll ich eine Vollzeitbetreuung nachweisen, wenn sich doch eigentlich nichts für die Kleine geändert hat und der Kita Platz erst ein Jahr später in Kraft tritt? Eine Verlängerung der Elternzeit bis zum nächsten Mutterschutz kommt aufgrund des dann entstehenden hohen finanziellen Ausfalls nicht in Frage. Ich hoffe Sie können mir ein wenig Klarheit verschaffen. Liebe Grüße Maike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie teilen dem AG die Schwangerschaft mit und er führt eine Gefährdungsprüfung durch. Er kann Sie umsetzen (Empfang, Abrechnungen) oder ein BV aussprechen. Bei letzerem bekommen Sie den Lohn normal weiter. Nach Ihrer Schilderung bekommen Sie auch das volle EG. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Ganz einfach, du erscheinst am 1. September bei der Arbeit. Wenn du bis dahin von deinem Gyn eine Bescheinigung über die Schwangerschaft hast, legst du diese deinem AG vor. Er macht eine Gefährdungsbeurteilung und entscheidet dann Umsetzung oder Beschäftigungsverbot.


MamaausM

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Zur Arbeit musst du schon erscheinen. Du kannst nicht einfach daheim bleiben. - das wäre trotz Schwangerschaft ein Kündigungsgrund Du meldest die Schwangerschaft und der AG macht wieder die gfu und dann entweder Umsetzung oder betriebliches BV Der BV Lohn ist gemäß Vereinbarung zu zahlen. Also vollzeit wenn du vollzeit arbeiten wolltest Mit der Kinderbetreuung ist es doch klar, wenn dein Kind auch während der Arbeitszeit betreut wäre.


Felica

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Zu den weiteren Fragen, wenn du wirklich ein Jahr EG bekommen hast und nun nahtlos wieder VZ arbeitest, gibt es das gleiche EG wie beim ersten Kind. Wobei das nur zum Teil stimmt, den zum EG gibt es dann noch den Geschwisterbonus oben drauf. Den jeder Monat wird eins zu eins ersetzt. Im BV, sofern es eines gibt, bekommst du wie beim ersten Kind wieder das was du auch gearbeitet hättest. Und kündigen kann dein AG dich nicht. Wenn dein Kind betreut ist, das können Grosseltern auch bestätigen wenn es zu Nachfragen kommt, dann alles super. Unterm Strich würde ich sagen, perfekter hätte es kaum laufen können. Wird halt stressig Kind 2 in KiGa einzugewöhnen mit Säugling. Meine Empfehlung wäre, lass das dann dem Papa oder die Grosseltern machen. Also im nächsten Jahr.


Maike14

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Vielen Dank für die schnellen Antworten,das nimmt mir ein paar Sorgen Liebe Grüße Maike


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