maybehiscandy
Hallo Frau Bader, es geht um folgendes. Mein Sohn ist seit dem 1.9.2017 in Betreuung einer Krippe. Die Eingewöhnung hat um die vier Wochen gedauert. Jedoch war wirklich jeder Abschied mit Tränen verbunden. Seine Bezugserzieher ist min. 1 Tag in der Woche krank. Allgemein ist dort ein extremer Erzieher Einbruch. Es gibt insgesamt 60 Kinder, a 4 Gruppen mit insgesamt 3 festen Erziehern, einem Erzieher von der Zeitarbeitsfirma, der jetzt aber auch zum 24.11 geht und 2 Kindergartenhelfer. Die Kitaaufsicht und der Senat wissen auch Bescheid, ein Aufnahmestopp wurde auch schon festgelegt. Die Kinder dort hatten unteranderem unerklärliche Wunden und Kratzer am ganzen Körper. Ein Kind saß fiebernd mit 40 Grad in der Ecke bis die Mutter kam und keinem Erzieher ist es aufgefallen. Mein Sohn macht seit mehreren Tagen keinen Mittagsschlaf in der Einrichtung, da die Erzieher überfordert sind. Jetzt ist es so das wir endlich einen neuen Platz bekommen haben, jedoch beträgt die Kündigungsfrist in der alten Kita 6 Wochen, sprich wir kommen da eh erst Ende nächsten Monats raus.. jedoch hab ich Angst das wir somit den neuen Platz nicht bekommen, denn der wäre am dem 1.12.2017 gültig. Wissen sie ob es durch die oben genannten Gründe ,möglich wäre eine ausserordentliche Kündigung durchzusetzen? Hinzu kommt das die Kinder nicht gefördert werden, sondern lediglich in einen Raum zusammen geschmissen werden...... über eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar! LG
Hallo, die Frage ist ja, was können Sie beweisen und was haben sie nur von anderen Eltern gehört, dies wieder von anderen Eltern gehört haben. Ob der Schlüssel gewahrt ist, kann ich nicht sagen, sind es insgesamt drei Erzieherinnen oder pro Gruppe? Ich an Ihrer Stelle würde den neuen Platz annehmen und im Zweifel dann eben sechs Wochen doppelt bezahlen. Gleichwohl würde ich kündigen, vielleicht gibt es ja eine Warteliste. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Huhu, ob ein Gericht einverstanden sein würde, ob die Zustände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, weiß ich nicht. Aber primäre würde ich so vorgehen, dass ihr auf jeden Fall den neuen Platz nehmt. Falls dafür eine außerordentliche Kündigung nötig ist, würde ich das Risiko in Kauf nehmen. Zur Not halt doppelt zahlen... Aber hast Du schon probiert, zunächst mit der jetzigen Einrichtung über einen Auflösungsvertrag zu reden? Es hört sich für mich so an, als ob die Einrichtung daran auch Interesse haben sollte, denn der Betreuungsschlüssel ist schon ganz schön schlecht und wird dann ja zum 24.11. noch schlechter, so dass wahrscheinlich Gruppen zusammengelegt werden müssen.
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