Idebella
Sehr geehrtere Frau Bader, unsere Tochter besucht zurzeit eine Großtagespflege. In dieser Großtagespflege hat die Tagespflegeperson gekündigt (oder wurde gekündigt, das wissen wir leider nicht). Eine neue Tagespflegeperson wird von der Großtagespflege gestellt. Diese neue Tagespflegeperson können wir bis zum Vertragsbeginn nicht kennenlernen. Wir möchten unsere Tochter nicht weiter in der Einrichtung betreuen lassen und haben auch noch keine Änderung des Vertrags unterschrieben. Ist es möglich den Platz außerordentlich zu kündigen, weil sich die vertragsgebundene Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflege ändert? Vielen Dank Ihnen und ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen, Bella
Hallo, wesentlich ist die Frage, was in dem Vertrag steht. in den meisten Verträgen ist geregelt, dass man mit einer bestimmten Tagesmutter einen Vertrag schließt, schon wegen der Bezahlung des Jugendamtes. In diesen Fällen halte ich eine außerordentliche Kündigung für zulässig. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, was steht denn in eurem Vertrag? Ist der an eine bestimmte Person gebunden oder an die "Einrichtung insgesamt? Viele Grüße
cube
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Vertrag beinhaltet, dass eurer Kind von einer ganz bestimmten Person betreut werden wird. Mit Personalwechsel muss ja sowohl die Tagespflege als auch Eltern immer mal rechnen. Also wenn da nicht wider Erwarten tatsächlich genau Person x als für eure Tochter zuständig genannt wird, ist ein Personalwechsel kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Davon ab: dass euer Kind bis zum Verlassen der Einrichtung von ein und der selben Person betreut wird, kann euch niemand garantieren. Selbst eine Tagesmutter hat oft eine Vertretung für den Krankheitsfall und weder diese noch ein KiGa wird euch vertraglich zusichern, dass ihr neue MA´s erst mal kennenlernen dürft, bevor ihr der Betreuung durch diese zustimmt.
Idebella
In dem Vertag ist unsere Tagespflegeperson mit Namen aufgeführt und in der Vertragsänderung/zusatz ist dementsprechend ein neuer Name aufgeführt. Diese Vertragsveränderung haben wir nicht unterzeichnet. Im Hauptvertrag steht: Die Großtagespflege/vertraglich zugeordnete Kindertagespflegeperson behält sich vor im Falle der Kündigung der Kindertagespflegeperson, diese in Absprache mit den Sorgeberechtigten auszutauschen. Heißt „in Absprache“ also wir können mit einer Vertragsänderung nicht einverstanden sein und somit außerordentlich kündigen?
cube
dass euch dies mitgeteilt wird. "Behält sich vor" im Falle einer Kündigung das Personal entsprechend zu ersetzen. Logisch - kein AG kann zusichern, dass ein MA keinesfalls kündigen wird. Eigentlich eine typische Formulierung, um eine Vereinbarung im Zweifel aufheben bzw. ändern zu können. Für mich heißt diese Formulierung eben nur, dass mit euch vorab darüber gesprochen wird - nicht, dass durch den Personalwechsel ein Recht zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Aber ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt.
Idebella
Die Sache ist ja, dass wir einer Tagesmutter/Tagespflegeperson zugeordnet sind, und diese auch namentlich im Vertrag genannt wird. Wenn unsere Tagespflegeperson zum Beispiel krank ist, oder Urlaub hat, dann kann unsere Tochter nicht in die Einrichtung. Das ist ja in einer Kita oder Kindergarten grundsätzlich anders geregelt.
Idebella
Auf dem Hauptvertrag haben vier Personen unterschrieben: Mutter, Vater, Betreiberin der Großtagespflege und die Tagespflegeperson. Bei dem Antrag für die Geldleistungen vom Jugendamt haben Mutter, Vater und die Tagespflegeperson unterschrieben.
cube
Ok, wenn der Vertrag tatsächlich ausschließlich diese 1 Person zur Betreuung vorsieht und eure Tochter bei Krankheit/Urlaub auch nicht betreut wird, sollte es umgekehrt natürlich der Fairness halber so sein, dass ihr bei einer Kündigung dieser Betreuerin auch kündigen dürft. Aber da es hier auch bei Tagesmüttern, Großtagespflege oä keine solchen Verträge gibt...ich bin wie gesagt gespannt auf die Antwort der Fachfrau!
Berlin!
Ich würde sagen, dass Euch ein recht auf außerordentliche Kündigung, also eine Kündigung vonjetzt auf gleich, nicht zusteht. Aber durchaus das Recht, den Vertrag zu beenden. Mindestens ordentlich mit den im Vertrag genannten Fristen. Und in Absprache mit der Einrichtung geht sicher auch ein Aufhebungsvertrag. Ich gebe zu bedenken, dass ihr in einer anderen Einrichtung die Bezugserzieherin in aller Regel auch nicht wochenlang vorher schon kennt. und diese auch wechseln kann. Wenn ihr denn einen neuen Platz findet.
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