Bealin
Hallo, Ich spiele mit dem Gedanken 2017 ein Auslandssemester zu machen und für 5-6 Monate mit meiner Tochter eine Zeit im Ausland zu verbringen. Viele Unis im Ausland sind dem gegenüber sehr aufgeschlossen und bieten sehr gute Möglichkeiten und eine gute Infrastrukturen für kleine Kinder (wohnen und Betreuung ist oft kein Problem an der Uni). Wir wohnen von ihrem Vater 400 km entfernt. Mal haben wir monatelang keinen Kontakt, dann kommt er 2-3 Mal alle 2 Wochen und dann geht's wieder von vorne los. Wie es sich entwickelt weiss ich nicht, ich lasse ihn machen... Würde diese Zeit als Auswandern zählen oder ist das ein langer Urlaub? Was ist, wenn er dagegen ist? Leider kann ich mir überhaupt nicht vorstellen mit ihm zu reden. Er ist immer gleich genervt und will auxh eigentlich nichts wissen was unsere Tochter betrifft (ausser "war sie Haare schneiden?" O.ä. wenn er da ist). Sie ist 2 Jahre alt. Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung. MfG
Hallo, bei gemeinsamen Sorgerecht geht es nicht. Oder Sie müssen es gerichtlich klären lassen. Aber da steht ja sein Umgangsrecht im Weg. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ohne seine Zustimmung musst Du diese vor Gericht ersetzen lassen. Bei der Umgangsfrequenz und dem Grund stehen die Chancen aber gut. Gewissheit gut Dir nur wenn Du beginnst das zu klären. Je nachdem welches Ausland wird ja auch ein Heimatbesuch möglich sein inklusive Treffen mit dem Vater.
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