Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin seit Anfang April 2001 im Erziehungsurlaub. Da mein bisheriger Arbeitgeber mir keine Teilzeitarbeitstelle zur Verfügung stellen konnte, arbeite ich nun seit 23.04.2001 bei einem anderen Arbeitgeber für 15,-Std./Woche. Nun habe ich bei meinem AG die Lohnsteuerkarte für den neuen AG angefordert. Diese auch zugeschickt bekommen mit dem Hinweis, daß ich dem bisherigen AG eine Bescheinigung über meine arbeitende Stundenanzahl schicken soll, weil sie diese für ihre Unterlagen benötigen würden. Nun meine Fragen: 1.) Muß ich das tun? 2.) Warum muß ich dies tun? Vielen Dank für Ihre Antwort Grüße Heike
Liebe Heike, grds. besteht Ihr Arbeitsverhältnis mit dem alten AG fort. Er muss also die Teilzeit woanders billigigen und hat dehalb einen ANspruch auf ANgaben. Rein theoretisch könnten Sie ja sonst um Erlaubnis zur "FRemdarbeit" bei verschiedenen anderen AGs bitte und er hat nicht den Überblick. Gruß, NB
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