Auskunft an den KV und Betreuungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auskunft an den KV und Betreuungszeit

Hallo, Ich bin seit kurzer Zeit getrennt (alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht) wenn ich Urlaub habe bleibt das Kind bei mir zuhause und geht nicht in die Kita. Da durch die Notbetreuung die Kleine soweit wie möglich zuhause betreut werden sollte, müssen wir ein Formular ausfüllen wann das Kind in die Kita geht. Der Vater möchte seit langem wissen, wann ich das Kind in die Kita bringe und wann nicht(umso mehr Kontrolle darüber zuhaben) Nun fahren wir zur Mutter - Kind Kur und ich habe ihm Altermativtermine vorgeschlagen wo die Betreuungszeit nachgeholt werden kann, einige hat er mit einer Verlängerung der Betreuungszeit angenommen und Sander nicht und ein Gegenvorschlag gemacht. Auch wurde im Vergleich mit dem Vater beschlossen, dass er eine Betreuungszeit von Jede Woche Dienstag ab Ende des Kindergartens bis Mittwochsmorgens (Abholen und Hinbringen zur Kita) und jede Woche Freitag ab Ende des Kindergartens bis Samstag 18Uhr. (Abholung von der Kita und Samstag zur Mutter bringen) Wenn keine Kita stattfindet, findet der Vater dass er das Kind Dienstags von 15h- nächsten Tag 15h behalten darf, obwohl ich nicht mit einverstanden bin, ich möchte das er die Öffnungs- und Schliesszeiten der Kita einhält zur Abholung und Zurückbringen des Kindes sollte sie nicht zur Kita gehen. 1.Über was muss der Vater immer informiert werde von der Mutter? 2. Muss ich ihm mitteilen wann ich das Kind in die Amira bringe und wann nicht? 3. Wenn es nicht zu einer Einigung der Alternativterminen kommt die durch die Mutter Kind Kur entstanden sind was würde dann passieren? 4. Welche Zeiten sind die richtigen ly Vergleich sollte das Kind nicht zur Kita gehen? Danke im Voraus Liebe Grüße

von CAF am 06.05.2021, 19:28



Antwort auf: Auskunft an den KV und Betreuungszeit

Hallo, 1.+2. Der Vater hat Anspruch auf Informationen über Dinge, die über das alltägliche hinausgehen. Er kann als grds. fragen, wie regelmäßig das Kind geht, nicht aber nach den einzelnen Tagen. 3. Es sollte auf der Eltern-Ebene zugunsten des Kindes möglich sein, Termine zu vereinbaren. Er hat ja einigen Terminen zugestimmt, bei anderen scheint er nicht zu können. Da sollte man versuchen, sich abzustimmen. 4. An den Zeiten ändert sich doch nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2021



Antwort auf: Auskunft an den KV und Betreuungszeit

Es geht hier primär um die Rechte des Kindes! Das bedeutet: Dem Kind ist so viel Zeit wie möglich mit beiden Elternteilen einzuräumen. So steht es im Gesetz. Es geht nicht um dein Recht, es geht nicht um das Recht des Vaters, sondern es geht primär um das Recht des Kindes. Was spricht denn dagegen wenn der Vater das Kind an den genannten Tagen bei dir zu Hause abholt bis zum nächsten Tag und ist dann wieder bringt? VG D

von desireekk am 07.05.2021, 13:38



Antwort auf: Auskunft an den KV und Betreuungszeit

Hallo, Das ein 2 Jähriges Kind vorm Fernseher stundenlang gesetzt wird- sie inzwischen einnässt, Angstzustände, Schlafstörungen und schreianfälle hat, weil sie die Ballerspielebilder der Playstation gezeigt bekommt usw. Die Antwort zu der Frage mit den Übergabezeiten habe ich nicht verstanden? Welche übergabezeiten gelten. Öffnungszeiten der Kita? Oder die sie sich der Vater selbst stellt?

von CAF am 07.05.2021, 13:57



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