Guten Tag.
dürfen Behörden o.a. personenbezogene Daten herausgeben? Wie weit darf das gehen? Dürfen zB auch einem Dritten Namen von Kindern bekannt gegeben werden?
Im konkreten Fall hat der Großvater, zu dem von seinen Kindern vor etwa 20 Jahren der Kontakt abgebrochen wurde, die aktuellen Namen (und damit auch den Familienstand) seiner Kinder herausbekommen und ebenfalls Existenz und volle Namen der minderjährigen Enkel.
Durch Personen aus Freundes- oder Bekanntenkreisen kann die Auskunft nicht erfolgt sein. Dass komplette Daten der Kinder herausgegeben wurden, wundert mich am meisten. Wo kann so etwas erfolgt sein bzw wo kann man sich hin wenden um konkret herauszubekommen, wer die Daten herausgegeben oder für ihn angefordert hat?
Es muss doch Möglichkeiten geben, den Großvater von den Enkeln fern zu halten, auch wenn keine offizielle Strafanzeige aus der Vergangenheit gegen ihn vorliegt? Reicht es zB, wenn man zum Anwalt geht und ein Schreiben aufsetzen lässt, dass man jegliche Kontaktaufnahme ablehnt? Kann man bei weiteren Kontaktaufnahmen dann etwas unternehmen?
Vielen Dank für jegliche Infos zu dem Thema!
von
Tiffy_78
am 25.08.2017, 14:32
Antwort auf:
Auskunft von personenbezogenen Daten
Hallo,
das kann ja nur das Einwohnermeldeamt gewesen sein.
Eigentlich hilft es ihnen nur, ihn zu ignorieren.
Anwaltlich tätig werden ist doch erst dann sinnvoll, wenn er Sie tatsächlich belästigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Auskunft von personenbezogenen Daten
Das wird das Einwohnermeldeamt gewesen sein.
Das darf es auch wenn ihr keinen Sperrvermerk eingerichtet habt.
Ansonsten empfehle ich ignorieren.
von
Sternenschnuppe
am 25.08.2017, 14:52
Antwort auf:
Auskunft von personenbezogenen Daten
Ich habe einen uralten Sperrvermerk, aber ich fürchte, der gilt nur für Wahlwerbung etc. Irgendwas war da mal.
Ignorieren ist schwer. Kind hat ein Paket bekommen (haben es nicht geöffnet), und ich habe es blöderweise angenommen, weil ich etwas anderes erwartet hatte, was genauso groß ist.
Im Grunde ist das Paket eine versteckte Drohung ("ich weiss, dass es Kind gibt und wo ihr wohnt")
Ich überlege, es zurück zu schicken.
von
Tiffy_78
am 25.08.2017, 15:19
Antwort auf:
Auskunft von personenbezogenen Daten
Bloß nicht zurückschicken !
Da merken so Leute lediglich dass sie Aufmerksamkeit bekommen.
Ist eben die Frage aus welchen Gründen der Kontakt abgebrochen wurde und ob ein eventueller Kontakt die Kinder gefährdet.
Gerne per PN wenn Du magst, meine sogenannte Mutter musste ich auch ignorieren da es zu "gefährlich" war für mich und meine Kinder.
von
Sternenschnuppe
am 25.08.2017, 17:25