Sonnenblume20
Guten Tag, kurz zu unserer Situation: Mein Lebenspartner betreut seine Kinder seit 6 Monaten im gerichtlich angeordneten WM, beide Eltern verheiratet, gem. Sorgerecht. Die Kindsmutter war vor einem Jahr aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Dies soll nun verkauft werden, da für meinen Lebenspartner allein nicht mehr finanzierbar. Zudem planen wir eine gemeinsame Zukunft an meinem Wohnort (ca. 40km von Kindsmutter und Kita entfernt). Während seiner Betreuungswoche halten sich die Kinder bereits nur noch hier auf. Die Wohnung wurde kindgerecht eingerichtet (eigenes Kinderzimmer), sie besuchen nach wie vor ihre Kita und sie sind gern hier und verstehen sich gut mit meinen beiden Kindern. Übergabe erfolgt freitags über Kita. Die KM erfragt nun ständig den Aufenthaltsort der Kinder und behauptet mein Lebenspartner handele entgegen dem WM und dass er sie stets über den Aufenthaltsort informieren müsse, auch wohin wir demnächst in den Urlaub fahren, will sie wissen (innerhalb Deutschland, nichts Gefährliches!). Ist das wirklich ihr Recht? Könnten Sie mir bitte eine Angabe machen in welchen Gesetzen darüber etwas steht, auch um es der KM ggf. aufzeigen zu können? Danke!
Hallo, ich kann nicht erkennen, warum der Kindsmutter diese Information nicht gegeben wird. Gerichtlich wird in der Regel darauf gedrängt, mitzuteilen, wo sich die Kinder bzw die Mutter aufhalten. Ein Wechselmodell funktioniert in der Regel nur, wenn alle Beteiligten mitspielen. Liebe Grüße NB
Btby
Würdest du nicht wissen wollen wo deine Kinder sich aufhalten? Über mehrere Tage? Ihr müsst ihr ja nicht den Inhalt eurer Sockenschublade zeigen. Wenn alles so tutti ist wie du es beschreibst sehe ich keinen Grund ihr ihre Fragen nicht zu beantworten. Es sei denn ihr wollt sie ärgern
Sonnenblume20
Hallo, da hast du im Grunde recht. Ärgern wollen wir sie nicht. Sie weiß auch in welcher Stadt wir wohnen und dass sich ihr Ex mit den Kindern mittlerweile überwiegend hier aufhält. Da es aber in der Vergangenheit auch zu Vorfällen kam wie Eier an seinem Haus, Hundekot im Briefkasten, Ruhestörung durch Hupen etc. und ihrerseits immer wieder massive Drohungen kamen wie "Ich habe Freunde, die finden dich überall" und "Du wirst bluten bis an dein Lebensende" und sie auch mich direkt bedroht, wollen wir ihr so lange wie möglich die genaue Adresse verschweigen. Wenn wir ihr die Adresse des Urlaubsortes nennen, laufen wir ebenfalls Gefahr, dass sie dort plötzlich auftaucht... Sie hat eine Borderline-Störung, weshalb eine sachliche Kommunikation sehr schwierig ist. Mein LG schickt ihr auch regelmäßig Bilder von den Kinder aus seiner Betreuungswoche, damit sie sieht, dass es ihnen gut geht. Aber wir sind eben nicht sicher, ob sie das WM wirklich anfechten kann, solange die Kinder am anderen Wohnort gemeldet sind? Also ihr zufolge muss er sich am ursprünglichen Wohnort mit ihnen aufhalten.
romankowitz
Ist das wirklich vom Gericht so angeordnet, dass die Kinder jeden morgen 40 Kilometer in die Kita fahren müssen? Hier würde ich als Mutter mein Veto einlegen.
Sonnenblume20
Hallo, nein, wie gesagt, als die gerichtliche Anordnung kam, war der Aufenthalt noch am Wohnort der Mutter. Es soll neu über die Machbarkeit eines WM entschieden werden, bzw. darüber wo die Kinder in Zukunft (der Große wird nächstes Jahr eingeschult) leben werden, aber das Familiengutachten beginnt erst Mitte Oktober. Bis zur abschließenden Klärung halten wir den Gerichtsbeschluss WM ein. Die Kinder gehen morgens 6:45 aus dem Haus, werden 35-40min. in die Kita gefahren und 15:30 wieder abgeholt. Danach gehen wir gemeinsam auf den Spielplatz o.ä. Mein LG hat Arbeitsstunden reduziert, um das so umsetzen zu können und aus unserer Sicht ist da auch kein Kindeswohl gefährdet.
mamavonbaby
Bei geteiltem Sorgerecht, hättet ihr doch auch schon für den Umzug die Erlaubnis der Kindsmutter gebraucht. Obwohl 40Kilometer jetzt aus meiner sich nicht soooo weit ist. Aber das kann die KM ja anders sehen und möglicherweise ein Richter auch. Vorallem wenn es dann um die Schule geht. Wenn ihr in den Urlaub fahrt, dann reicht es doch der Mutter zu sagen wir sind im Ort XY. Und euren neuen Wohnort müsstet ihr aber mitteilen. Sollte sich die Kindsmutter tatsächlich so benehmen wie du schreibst und Eier und Kot an euer Haus werfen, dann müsst ihr die Polizei rufen und sie anzeigen. So ein Verhalten geht natürlich nicht. Auf der anderen Seite kann ich ihre Wut auch verstehen, wenn der Mann sie wegen dir verlassen hat und du ihr nicht mal sagen willst wo sich ihre Kinder aufhalten. Aber Eier und Kot werfen geht halt trotzdem nicht. Woher kennst du die Diagnose der Mutter? Hat das der Ex erzhält um sie noch schlechter dastehen zu lassen oder leidet sie wirklich darunter?
Sonnenblume20
Bitte nur Antworten, die sich auf die hier geäußerten Angaben beziehen. Wie gesagt, es ist KEIN Umzug erfolgt. Die Kinder sind nach wie vor an der Adresse des Hauses gemeldet, welches aber gerade ausgeräumt und demnächst verkauft wird. Dann wird eine behördliche Ummeldung zum Wohnsitz der KM erfolgen, da diese gar nichts anderes zulassen wird. Wird die Einschulung am Wohnort der KM erfolgen, wird es natürlich auf ein Residenzmodell bei der KM hinauslaufen. Mein LG hat sie nicht wegen mir verlassen, sondern die KM hatte bereits ein Jahr bevor wir uns kennenlernten eine neue Beziehung und ist dann (vor 13 Monaten) von sich aus aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Die Erkrankung wurde bereits vor vielen Jahren diagnostiziert, die Gutachten habe ich gesehen. Es gab mehrere Klinikaufenthalte, erst kürzlich machte sie eine Therapie in einer Tagesklinik. Sie ist zudem EU-Rentnerin auf Grund ihrer Erkrankung. Wie gesagt, sie erfährt stets den AufenthaltsORT, aber eben nicht die genaue Adresse, da wir uns schützen wollen. Meine Fragen waren eigentlich, ob sie den genauen Aufenthalt der Kinder während der Umgangswoche des Vaters wissen darf/muss und ob es hinsichtlich der Durchführung des WM ein Problem darstellt, wenn er sich mit den Kindern in seiner Umgangswoche bei mir aufhält.
KielSprotte
Jeden Tag rd./mdst. 1,5 Stunden Autofahrt für Kita-Kinder finde ich nicht wenig. Kann die KM verstehen - natürlich nicht die geschilderte Sachbeschädigung, aber das sie wissen will, wo sich ihre Kinder aufhalten, sollte normal sein.
Felica
klar sind die Fahrwege nervig, aber völlig normal. Kind Groß hat Schulkameraden die pendeln jeden Tag 2 Stunden, eine morgens, die andere mittags bzw nachmittags. Bis zu eine Stunde Fahrzeit für die Kinder gilt als zulässig ab Grundschule.
Mitglied inaktiv
Das wm ist gerichtlich angeordnet, es ist die zeit des vaters, das haus ist unbewohnbar-ende. Über fahrtzeiten kann beim nächsten mal verhandelt werden. Die karten werden eh bald neu gemischt.
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