Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auskunft zum Versicherungsstatus des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auskunft zum Versicherungsstatus des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht

Alleinerziehend.123

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Liebe Frau Bader, herzlichen Dank, dass ich diese Frage an Sie richten darf: Kind ist seit der Geburt bei der PKV krankenzusatzversichert. Die Versicherung hatte seinerzeit der Kindsvater abgeschlossen. In diesem Zeitpunkt waren der Kindsvater und ich verheiratet, die Ehe ist inzwischen geschieden, es besteht gemeinsames Sorgerecht, das Kind lebt bei mir. Die Police, die seinerzeit ausgestellt worden ist, liegt mir im Original vor, ebenso wie alle erheblichen Daten. Sie sind allerdings ein paar Jahre alt und ich weiß nicht um deren Aktualität. Nun wollte ich von dem Kindsvater wissen, ob diese Versicherung weiterhin besteht (, weil ich möchte, dass unser Kind bestmöglich abgesichert ist, und es anderenfalls ggf. selbst versichern würde). Da er mit einer Antwort nicht recht herausrückte und mir eine Auseinandersetzung zu mühsam war, habe ich mich direkt an die Versicherung gewandt. (Begründung: gemeinsames Sorgerecht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten als Vertreterin des Kindes) Die Versicherung lehnte eine Auskunft mir gegenüber ab und will sie nur gegenüber dem Kindsvater als Versicherungsnehmer erteilen. (Begründung: Datenschutz, Strafrecht) Ist es in Ordnung so, dass die Versicherung mir als Erziehungsberechtigter und gesetzlicher Vertreterin des Kindes keine Auskunft erteilen möchte? Es geht mir ausschließlich um den Versicherungsstatus des Kindes. Über den Kindsvater möchte ich keine Informationen. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mühen. Beste Grüße K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, kein Anspruch, da Sie kein Versicherungsnehmer sind. Ich zahle pro Kind 15 €, sollte der Vater die Auskunft verweigern, würde ich, wenn es Ihnen wichtig ist, eine eigene Versicherung abschließen. Schade, dass es bei Ihnen auf der Elternebene so gar nicht klappt. Denken Sie über eine gemeinsame Therapie zB bei der Caritas nach. Liebe Grüße NB


cube

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Ja. Die Versicherung hat nichts mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun bzw. dieses hat keinen Einfluss darauf, dass eben Daten nur an den Versicherungsnehmer gegeben werden dürfen. Und da ihr nicht mal mehr verheiratet seid, hast du meiner Meinung nach erst Recht keinen Anspruch darauf, Daten aus seinen abgeschlossenen Versicherungen zu erhalten. Davon ab: albern. Ein einfaches "ja" oder "nein" sollte da doch reichen. Ich frage mich aber: solltest du diese Police mal für euer Kind in Anspruch nehmen wollen, muss dann der Vater das mit der Versicherung regeln bzw. zustimmen oder wie ist das vereinbart? Wenn ihr jetzt schon über solche einfachen Auskünfte nicht reden könnt, stelle ich mir das schwierig vor, wenn du die Versicherung für euer Kind in Anspruch nehmen willst und der Vater sagt "nö". Bzw. was hast du in der Hand, um überhaupt sagen zu können "Kind ist zusatzversichert, bitte entsprechende Behandlung"?


Alleinerziehend.123

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Hey cube, danke für deine Gedanken. Hm. Dieses unerwachsene Verhalten was die Beantwortung meiner Anfrage betrifft... nun ja. Aus Liebe zum Kind sollte man über seinen Schatten springen können. Deine Hinweise wegen der Inanspruchnahme einer solchen Zusatzversicherung lassen mich nachdenken... In diesem Zusammenhang - unser Kind ist über den Vater bei der GKV familienversichert, das hatten wir so belassen, und da regle ich alle Angelegenheiten, auch mit der GKV, ganz ohne Probleme. Hm. Muss ich alles mal sacken lassen und mir Gedanken darüber machen. Danke! Liebe Grüße! K.


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