Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf das Jugendamt Auskunft an meine Mutter über meine Tochter geben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf das Jugendamt Auskunft an meine Mutter über meine Tochter geben

isabellbenghenni

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Sehr geehrte Frau Bader! Darf das Jugendamt an die Oma ( meine Mutter ) Auskünfte über meine Tochter geben obwohl ich schon mehrmals erwähnt habe das ich dies nicht möchte??? Wie kann ich mich gegen einen Datenschutzmissbrauch des Jugendamtes wehren??? Zwischen mir und meiner Mutter herrscht ein absolut schlechtes Verhältnis. Meine Mutter versucht ständig uns beim Jugendamt schlecht zu machen und dadurch haben wir nun auch viele Probleme mit dem Jugendamt. Ua wirft man uns eine Kindeswohlgefährdung vor weil meine Tochter ( 5 Jahre ) eine Sprachentwicklungsverzögerung hat, sie in einem Intrigatonskindergarten war ohne Sprachförderung jedoch da ihre Entwicklungsschritte trastisch zurück gegangen sind!!! ( einnässen, aggressiv geworden, wollte nicht mehr alleine essen und hat garnicht mehr gesprochen ) Sie war da in einer Gruppe mit sprachbehinderten Kindern. Wir merkten das meine Tochter da fehl am Platz war und auch total unterfordert war. Alles was Sie vor dem Kindergarten gemacht hat, hatte sie in dieser Kindergartenzeit total verweigert. Man sagte uns das dies an der Eingewöhnungsphase läge aber laut unserem Kinderarzt ( ua auch Kinderpsychologe ) wäre diese Eingewöhnungsphase schon längst vorbei gewesen. Nach all diesen Beobachtungen haben wir unsere Tochter aus dieser Einrichtung abgemeldet und wollten Sie in einem Kindergarten mit Sprachförderung anmelden. Nach einer mündlichen Zusage des Kindergartens wurde uns aber nach kurzer Zeit wieder abgesagt mit der Begründung das dies für den Kindergarten finanziell nicht tragbar wäre und meine Tochter viel besser in diesem vorherigen Kindergarten aufgehoben wäre. Da wir dies verweigern steht von Seiten des Jugendamtes nun der Vorwurf des Kindeswohlmissbrauches im Raum. Wir fördern nun unsere Tochter soweit wie möglich alleine mit Logo und Ergotherapie. Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Mutter wobei heraus kam das Sie über diese Therapien Bescheid weiss obwohl ich davon nichts erwähnt habe und dies nur der Kinderarzt und das Jugendamt weiss. Darüber bin ich sehr überrascht da ich mehrmals gegenüber dem Sachbearbeiter des Jugendamtes ausdrücklich geäussert habe das ich nicht möchte das meine Mutter Auskünfte über meine Tochter erhält. Meine Eltern haben kein Sorgerecht etc für meine Tochter. Da diese Auskünfte nur das Jugendamt weiter gegeben haben können frage ich Sie nun gibt es rechtliche Schritte die ich gegen den Sachbearbeiter des Jugendamtes einleiten könnte. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir zeitnah antworten könnten. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie sicher sind, dass die Info von ihm stammt: Dienstaufsichtsbeschwerde Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wieso sprichst Du noch mit Deiner Mutter ? Was für ein Stress für Euch, das tut mir leid. Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen , beim Vorgesetzten der SB. Aber vorher sämtliche andere mögliche Quellen ausschließen. Vielleicht war sie im Kindergarten ?


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