Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich befinde mich auch in meiner 2. Schwangerschaft (tätig als Krankenschwester im 3-Schicht-System im Intensivbereich) im Beschäftigungsverbot, erteilt durch meine Frauenärztin. Mein Arbeitgeber überweist mir eine 100%ige Lohnfortzahlung, jedoch ohne die mutterschaftsbedingte Ausgleichszahlung für den mutterschaftsbedingten Wegfall von Schichtzulagen für Feiertage,Nachdienste etc.zu leisten. Dadurch "fehlen" mir jetzt monatlich ca. 250 Euro brutto. In meiner 1. SS (2001) habe ich trotz BV diese Zahlungen bis zum Ende des eigentlichen Mutterschutz erhalten. Im Info-Blatt zum Mutterschutz meines AG steht u. a. dazu folgendes: " Soweit auf Grund weitgehender mutterschutzrechtlicher BV teilweise oder völlig mit der Arbeit ausgesetzt werden muß oder die Beschäftigungsart oder die Entlohnungsart wechselt,und dadurch eine Verdienstminderung eintritt, steht gem. §11 MuSchG mindestaens der gesetzlich bestimmte Durchschnittsverdienst zu. Der mutterschutzbedingte Wegfall von Schichtzulagen führt somit zur Berechnung des Durchschnittverdienstes und ggf. zur Zahlung eines Ausgleichbetrages. Für Zeiträume eines Erhlungsurlaubes oder einer Arbeitsunfähigkeit während der Zeit eines BV steht jedoch ein Anspruch nach §11 MuSchG nicht zu. Für diese Zeiträume besteht Anspruch auf Zahlung des tariflichen Urlaubs/Krankenvergütung." Ist diese "neue" Regelung rechtens , darf ich im BV dadurch finanziell benachteiligt werden? Sorry für die Länge des Postings, und Danke schon mal für eine Antwort! Liebe Grüße Cathie
Hallo, Im BV darf Ihnen kein Nachteil entstehen, Ihnen steht der durchschnittliche Lohn vor dem BV zu. Liebe Grüsse, NB
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