Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich befinde mich auch in meiner 2. Schwangerschaft (tätig als Krankenschwester im 3-Schicht-System im Intensivbereich) im Beschäftigungsverbot, erteilt durch meine Frauenärztin. Mein Arbeitgeber überweist mir eine 100%ige Lohnfortzahlung, jedoch ohne die mutterschaftsbedingte Ausgleichszahlung für den mutterschaftsbedingten Wegfall von Schichtzulagen für Feiertage,Nachdienste etc.zu leisten. Dadurch "fehlen" mir jetzt monatlich ca. 250 Euro brutto. In meiner 1. SS (2001) habe ich trotz BV diese Zahlungen bis zum Ende des eigentlichen Mutterschutz erhalten. Im Info-Blatt zum Mutterschutz meines AG steht u. a. dazu folgendes: " Soweit auf Grund weitgehender mutterschutzrechtlicher BV teilweise oder völlig mit der Arbeit ausgesetzt werden muß oder die Beschäftigungsart oder die Entlohnungsart wechselt,und dadurch eine Verdienstminderung eintritt, steht gem. §11 MuSchG mindestaens der gesetzlich bestimmte Durchschnittsverdienst zu. Der mutterschutzbedingte Wegfall von Schichtzulagen führt somit zur Berechnung des Durchschnittverdienstes und ggf. zur Zahlung eines Ausgleichbetrages. Für Zeiträume eines Erhlungsurlaubes oder einer Arbeitsunfähigkeit während der Zeit eines BV steht jedoch ein Anspruch nach §11 MuSchG nicht zu. Für diese Zeiträume besteht Anspruch auf Zahlung des tariflichen Urlaubs/Krankenvergütung." Ist diese "neue" Regelung rechtens , darf ich im BV dadurch finanziell benachteiligt werden? Sorry für die Länge des Postings, und Danke schon mal für eine Antwort! Liebe Grüße Cathie
Hallo, Im BV darf Ihnen kein Nachteil entstehen, Ihnen steht der durchschnittliche Lohn vor dem BV zu. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag