Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausgleichszahlungen im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ausgleichszahlungen im Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich befinde mich auch in meiner 2. Schwangerschaft (tätig als Krankenschwester im 3-Schicht-System im Intensivbereich) im Beschäftigungsverbot, erteilt durch meine Frauenärztin. Mein Arbeitgeber überweist mir eine 100%ige Lohnfortzahlung, jedoch ohne die mutterschaftsbedingte Ausgleichszahlung für den mutterschaftsbedingten Wegfall von Schichtzulagen für Feiertage,Nachdienste etc.zu leisten. Dadurch "fehlen" mir jetzt monatlich ca. 250 Euro brutto. In meiner 1. SS (2001) habe ich trotz BV diese Zahlungen bis zum Ende des eigentlichen Mutterschutz erhalten. Im Info-Blatt zum Mutterschutz meines AG steht u. a. dazu folgendes: " Soweit auf Grund weitgehender mutterschutzrechtlicher BV teilweise oder völlig mit der Arbeit ausgesetzt werden muß oder die Beschäftigungsart oder die Entlohnungsart wechselt,und dadurch eine Verdienstminderung eintritt, steht gem. §11 MuSchG mindestaens der gesetzlich bestimmte Durchschnittsverdienst zu. Der mutterschutzbedingte Wegfall von Schichtzulagen führt somit zur Berechnung des Durchschnittverdienstes und ggf. zur Zahlung eines Ausgleichbetrages. Für Zeiträume eines Erhlungsurlaubes oder einer Arbeitsunfähigkeit während der Zeit eines BV steht jedoch ein Anspruch nach §11 MuSchG nicht zu. Für diese Zeiträume besteht Anspruch auf Zahlung des tariflichen Urlaubs/Krankenvergütung." Ist diese "neue" Regelung rechtens , darf ich im BV dadurch finanziell benachteiligt werden? Sorry für die Länge des Postings, und Danke schon mal für eine Antwort! Liebe Grüße Cathie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Im BV darf Ihnen kein Nachteil entstehen, Ihnen steht der durchschnittliche Lohn vor dem BV zu. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...