Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausbildung - neue EZ und Arbeitszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausbildung - neue EZ und Arbeitszeit

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Ausbildung EZ beim 3. Kind Hallo, Mein Ausbildungsvertrag wurde auf „Eis“(verlängert um die Zeit der EZ) gelegt und sollte ja mit dem 3. Geb meines Kindes weitergeführt werden (wäre dann 2. Ausbildungsjahr). Zwischenzeitlich habe ich noch ein 2. Kind bekommen. Bis jetzt war aber soweit alles noch in geregelter Bahn das ich im Sept. 07 meine Ausbildung vortsetze. (Keine EZ für das 2. Kind) (Ende der Ausbildung nach verlängerung 2009) Im April 07 bekomme ich aber nun mein 3. Kind und hat die Planung buchstäblich aus der Bahn geworfen. Zudem nächstes Jahr noch Schichtarbeit für mein Mann. Nun habe ich nach einer Teilzeitausbildung nachgefragt und diese ist nach Angaben meines AG für 07/08 nicht möglich (Wirtschaftlicher und Betrieblicher Organisation nach aussage) Nun meine Frage, kann ich trotz des Ausbildungsvertages, der ja verlängert wurde, für mein 3. Kind EZ beantragen oder muß ich damit rechnen das er mich Kündigen kann/wird? EZ nur im Rahmen des Verlängerten Vertrages Erlaubt? Ich hätte für mich die Hoffnung, wenn ich EZ beantragen könnte, das ich evtl. noch mal ein Jahr später (08/09) die Ausbildung fortsetze mit Teilzeitausbildung. Der AG könnte sich dann ja rechtzeitig darauf einstellen. Oder habe ich das recht das ich Sept. 07 eine Teilzeitausbildung dort weiterführen kann? Wie ist es mit den Arbeitszeiten? Da mein Mann ab nächstes Jahr Schicht Arbeitet und meine Arbeitszeiten im Normalfall (je nach einsatz) auch bis 21Uhr gehen können (zumindest war es bisher so) gibt es Betreuungsangebote wie Tagesmütter etc. die Bezahlt werden? Oder kann ich von meinem AG verlangen das er mich nur Tagsüber einsetzen kann? Kindergärten/Tagesstätten haben ja meist nur bis 17/18 Uhr geöffnet. Vielen dank im Vorraus Wartilein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier müssen Sie zuerst mit der berufsschule reden. Der Ausbildungsvertrag ist nicht auf Teilzeit reduzierbar, schon, weil man dann nicht die Vorgaben der Ausbildungsordnung erfüllt. Liebe Grüsse, Nb


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