Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausbezahlung von Resturlaub

Frage: Ausbezahlung von Resturlaub

daniela123

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Hallo ich war jetzt 3 Jahre in Elternzeit, welche nächste Woche endet u. ich wieder mit dem arbeiten anfange. Ich habe noch Resturlaub, welchen mein Chef mir mit der ersten Abrechnung Ende Februar 2014 ausbezahlen will! (als volle Urlaubstage - aufgrund des neuen Gesetzes!) Mich würde interessieren, ob das jetzige Gehalt von 2014 (incl. aller Tariferhöhungen) oder das Gehalt von 2011 als Berechnungsgrundlage herangezogen wird? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist unzulässig, Urlaub auszuzahlen. Es wäre der neue Lohn. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Auszahlen ist eigentlich nur bei Vertragsende möglich. Warum lässt du den Urlaub nicht stehen? zB für die Eingewöhnung des Kindes oder Kindergartenschließtage zu überbrücken? Gruß Sabine


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