Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufteilung Elterngeldmonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufteilung Elterngeldmonate

claudiusmax

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Hallo, unser Kind kommt Mitte März zur Welt. Mein Mann und ich möchten gern möglichst viel gemeinsame Zeit mit dem Kind verbringen. Ich arbeite nur in TZ. Zur Aufteilung der Elterngeldmonate fragen wir uns nun folgendes. Wenn wir beide EG beanspruchen, dann haben wir 14 Monate zur freien Verfügung. Können wir den EG-Bezug zwischenzeitlich auch beide aussetzen, und dann gegen Ende des Zeitraums die letzten Monate 13-14 zb gemeinsam nehmen. Wir haben uns überlegt, dass wir damit ja immerhin zwischendrin keine EG-Monate verbrauchen. So haben wir uns das nun gedacht: Ich: 1.-8. Lebensmonat (ab Geburt, also inkl. MuSchuGeld) Mann: ebenfalls 6.-7. Lebensmonat Ich: 8.- 12. Lebensmonat - Arbeiten in TZ ohne EG Bezug Mann: 8.- 12. Lebensmonat Arbeiten VZ Ich: 13.-14. Lebensmonat (EG) Mann: 13.-14. Lebensmonat (EG) Liebe Grüße und Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann die 14 Mo. aufteilen, wie man mag - nur die Monate mit MG-Bezug werden der Mutter angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, das geht. Auf dem EG Antrag muss man angeben für welche Monate man EG beantragen will. Da dann einfach die gewollten Monate eintragen. LG Sabine


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