Gabi81
Liebe Frau Bader, mein ET ist der 14.04.2015. Mein Mann nimmt ab diesem Tag Elternzeit bis 14.08.2015, also 4 Monate Elternzeit. Davon zwei unbezahlt und zwei bezahlt, damit ich volle 12 Monate nehmen kann. Nun arbeitet er im Schichtdienst und bekommt seine Dienstabrechnungen immer 2 Monate später, was bedeutet er würde die Dienstzuschläge für März im Mai ausbezahlt bekommen. Hat das Auswirkung auf sein Elterngeld, da es ja Verdienste aus der Zeit vor der Elternzeit waren? Falls ja, kann er dann sagen, er möchte die zwei Monate vom 14.06.-14.08.2015 EG bezahlt bekommen und die ersten beiden bleiben unbezahlt? Wie sieht es aus mit Überstunden, die sich im ganzen letzten Jahr angesammelt haben, also auch eindeutig weit vorher? Vielen Dank für Ihre Mühe, mfG Gabi
Hallo, es gilt das Zuflussprinzip, das Geld wird also dann berücksichtigt, wenn es tatsächlich zugeflossen ist. Eine Ausnahme gilt laut gerichtlichen Urteilen nur bei einer extremen Benachteiligung. Liebe Grüße LG
luvi
Hallo, werden die Bezüge versteuert? Denn nur dann spielen sie bei der Elterngeldberechnung eine Rolle. Steuerfreie Bezüge bleiben unberücksichtigt. Luvi
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