Sommer39
Guten Tag Frau Bader, Unserer Tochter wird für die kommenden zwei Kindergartenjahre eine Integrationshilfe gem SGB XII gewährt. Der Kindergarten ist eine Zweigruppeneinrichtung. In der anderen Gruppe gibt es ein weiteres Integrativkind. Für unsere Tochter wurden 14 Stunden gewährt. Für das andere Kind auch. Unsere Tochter braucht die Kraft, weil sie ohne Unterstützung kein Spiel mit anderen anfängt. Nun teilt sich die Integrationsfachkraft so auf, dass sie an zwei Tagen bei unserer Tochter in der Gruppe ist und an drei Tagen in der anderen Gruppe. Das Kind dort stört andere Kinder im Spiel. An den Tagen, in denen die Fachkraft in der Gruppe ist, scheint es nun fast pausenlos Anleitung zu geben. An den anderen Tagen scheint unsere Tochter etwas ziellos durch die Gruppe zu steuern. Wir beobachten das noch. Es ist gerade auch noch Eingewöhnungszeit der Neuen. Die rechtliche Frage ist: Darf ein Kindergarten die gewährten Stunden so aufteilen. Die Bedürfnisse unserer Tochter wären besser erfüllt, wenn jeden Tag zwei bis drei Stunden Programm wäre von 9:00- 12:00 Uhr. Danach ist eh Mittagessen, Ausruhzeit und dann nur noch eine Stunde Spielzeit, die unsere Tochter dann auch mal mit malen o.ä. verbringen kann.
Hallo, ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Sind die Zeiten ungleichmäßig verteilt? Das geht dann natürlich nicht, denn dem Kind stehen die bewilligten Zeiten zu. Bezüglich der Verteilung kenne ich es so, dass im Rahmen eines Hilfeplangespräches geklärt wird, wie die Zeiten umgesetzt werden. Die Bewilligung erfolgt, zumindest hier, durch das Jugendamt, wenden Sie sich an die/ den Sachbearbeiter und besprechen Sie das Problem. Liebe Grüße NB
misses-cat
Oder die der Kinder die von diesem gestört werden? So hart das klingt aber bei 14 Stunden werden beide Kinder Abstriche machen
luvi
Hallo, Also ich finde schon, dass die Integrationskraft die Stunden gleichmäßig aufteilen muss, wenn für jedes Kind die gleiche Stundenzahl bewilligt wurde. Wie das aufgeteilt wird, wirst du wahrscheinlich nicht beeinflussen können. LG luvi
Sommer39
Weiterer Gedanke, den ich nicht angesprochen habe: Es gibt in der Kita eine weitere Heilpädagogin. Ich finde, das andere Integrativkind soll auch zu seinem Recht kommen.M.E.auch täglich. Ich frage mich, ob die Kita eine Integrationsfachkraft auf zwei Gruppen aufteilen darf oder ob in jeder Gruppe eine Integrationsfachkraft arbeiten sollte, wenn sich die Kita als Integrative Kita ausweist. Es wäre evtl ja auch eine Idee zu sagen, dass die Heilpädagoginnen jeweils in einer Gruppe arbeiten. Sie könnten ja dann z.T. Integrationsarbeit und z.T. normale Erzieherarbeit leisten. Das passiert ja im Alltag auch.Das waren jetzt die praktischen Gedanken. Die eigentliche Rechtsfrage lautet aber: Wie darf die Kita den Integrationsfachkraftanteil aufteilen? Muss sie sich nicht eigentlich organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder ausrichten? Wenn ein Integrativ-Kind an drei von fünf Tagen keine Interationshilfe erhält, finde ich das viel.
cube
Also auf jeden Fall muss euer Kind auch wirklich die 14 Std bekommen - die dürfen nicht für einanderes Kind aufgewendet werden. Dann müsset für dieses Kind eben mehr beantragt werden. Wie die Kita die Stunden aufteilt, wirst eher weniger beeinflussen können. ImZweifel wird die Kita das mit Konzept, organisatorischen Belangen (Tagesablauf etc) begründen. Oder habt ihr in der Bewilligung evt. etwas stehen wie "benötigt täglich Unterstützung"? Dann könnt ihr darauf natürlich bestehen.
Ani123
Zu welchen Zeiten ist die Integrationskraft für ihr Kind da? Z. B. von 8-15 Uhr? Ich habe es als Erzieherin miterlebt, dass eine Integrationskraft da war. 10 Stunden in der Woche verteilt auf 3-4 Tage. An den anderen Tag/en war der Physiotherapeut vormittags da. In den 2-3 Stunden, welche meist von 8:30/9-11:30/12 Uhr waren wurde das Kind im Spiel begleitet. Das bedeutet nicht, dass es permanent angeleitet wurde. Die Integrationskraft beobachtete, spielte mit, machte Angebote mit dem Kind (öfter auch in Kleingruppen), übernahm später auch die Eingewöhnung von Krippe in die Kindergartengruppe. Danach endete die Tätigkeit. Die ca.1,5 Jahre haben dem Kind sehr gut getan. Es hat viele Fortschritte gemacht.
Sommer39
Unser Kind geht von 9:00 - 14:30 Uhr in die Kita. Ich könnte sie noch früher bringen, aber das passt nicht in zu ihrem Schlafbedürfnis.Von den 14 h kann sie bei der Aufteilung auf zwei Tage theoretisch nur 11 h nutzen. Mittagessen und ausruhen kann sie aber auch gut allein. Ich wünschte mir genau das, dass sie an mehreren Tagen gefördert wird und dann eben in den Zeiten zwischen 9-12:00Uhr. Ich erwarte nicht, dass die I Kraft, dann immer neben ihr ist, denn Ziel ist ja gerade das selbstständige Spiel mit anderen. Ich glaube aber, dass jeden Tag neu ein Anfang gemacht werden muss. Ich verabrede sie und mich, wenn möglich, jeden Nachmittag mit anderen Kindern. Sie möchte das auch gern. Wenn wir uns treffen, braucht sie je nach Tagesform und Vertrautheit mit dem anderen Kind mein Beisein. Seit einigen Wochen taut sie bei ihr vertrauten Kindern meistens nach 0,5 - 1,5 h auf und spielt dann froh und ausdauernd auch in einem anderen Raum mit dem anderen Kind. Dieses Spielerlebnis hat sie so nicht im Kindergarten, da sie m.E. den Einstieg mit der vertrauten Bezugsperson nicht hat.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader. In unserer Kita herrscht seit ein paar Tagen ein starker Personalmangel. Welche Ansprüche habe ich, wenn die Kita den Vertrag nicht erfüllen kann? Natürlich haben die arbeitenden Eltern Vorrang, aber wir zahlen ja auch unseren Beitrag trotz meiner Elternzeit. Im Vetrag habe ich dazu nichts gefunden. Wir wohnen in NRW. ...
Hallo, unsere Kita hat vor Kurzem eingeführt, dass jedes Kind alles essen darf, was in der Kita angeboten wird, auch wenn die Eltern gewisse Lebensmittel ausschließen. Ernähren wir unser Kind also vegetarisch, schreibt die nun neu eingeführte Essensregelung vor, dass unser Kind alles essen darf, also auch Wurst und Fleisch und außer bei Allergien ...
Hallo. unsere Kita Vertrag besagt, dass die Kita schließen oder die Anzahl der Kinder reduzieren darf, wenn sie Personalnotstand haben - logisch. Geht ja nicht anders. Darf die Kita auch (ohne dass es vertraglich geregelt ist) entscheiden, dass immer dasselbe Kind nachhause muss, nur, weil die Mutter in Elternzeit ist? Und wie oft darf das dann ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme Ende Mai einen geplanten Kaiserschnitt. Wie viel Anspruch auf Mutterschutz habe ich nach dem Kaiserschnitt? Ich habe eine 3 jährige Tochter und hätte gerne einen Notbetreuungsplatz in Kita über die Sommerferien ( NRW ) Kann mir die Kita dies verweigern? Viele Grüße Angelina Breuking
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab eine Frage bezüglich eines Kita-Platzes. Wenn der Kindesvater, welcher sorgeberechtigt ist, die Unterschrift für den Betreuungsvertrag verweigert, welche Möglichkeiten hat die Kindesmutter? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Hallo, Meine Tochter wird dieses Jahr einen ganzen Monat (Juli) nicht in die Kita gehen. Hat man somit ein Recht für diesen Monat keinen Kita Beitrag zu zahlen? Vielen Dank.
Welche Rechte hat man bei Kita-Ausfall (Personalmangel)? Es geht um den Ausfall ganzer Tage, dazu Kürzung der Betreuungszeit, beides über mehrere Wochen (Ende noch offen). Im Internet lese ich etwas von Notbetreuungen - aber gibt es so etwas wirklich? Über welchen Träger, Anbieter, ...? Finanziell scheint sich nichts zu ändern, oder? Das wür ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Guten Tag Frau Bader, Wir wechseln bald die Kita, da wir in der aktuellen Einrichtung sehr unzufrieden sind und einen Platz in einer wohnortnäheren Kita bekommen haben. Den neuen Platz haben wir ab 01.06., der Vertrag in der alten Kita läuft noch bis 31.07.. Da unsere Tochter dann ja dauerhaft die alte Einrichtung nicht mehr besucht, denke ich, ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Die letzten 10 Beiträge
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit