Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

aufteilung bei trennung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: aufteilung bei trennung

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hallo, ich habe eine frage meine frau und ich haben uns nun getrennt, jetzt geht es daran die wohnung aufzuteilen, bzw. die einrichtung. nun sagt meine frau, das dinge die zum hausstand gehören wie die kücheneinrichtung also herd, kühlschrank, waschmaschine trockner und so weiter bei dem verbleiben bei dem das kind bleibt. das wäre bei meiner frau, die auch in der wohnung bleiben wird. ist das korrekt, das mir für diese teile kein ausgleich zusteht ? wie ist das, wenn dinge davon vor der ehe schon in unserer damaligen lebensgemeinschaft angeschafft wurden ? sie argumentiert, das ich zwar damals den herd gekauft habe sie aber dafür das essen und so gekauft habe und sie mir das ja auch nicht wieder abnehmen würde. zudem brauche sie den herd ja für unser kind. vielen dank peter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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BGB § 1361a Hausratsverteilung bei Getrenntleben -------------------------------------------------------------------------------- (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht. (2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt. (3) Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen. (4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren. Waschmaschine etc. kann der Ehegatte verlangen, bei dem sich die minderjährigen Kinder aufhalten. Gruß, NB


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