Fairy1987
Hallo Frau Bader, Ich bin seit einem Jahr in Elternzeit und habe insgesamt zwei genommen. Bald läuft mein Elterngeld aus. Mein AG hat mir verweigert in TZ bei ihm zu arbeiten angeblich aus betrieblichen Gründen. Ich hoffe bald etwas neues zu finden und möchte dann einen Auflösungsvertrag mit ihm schließen. Ist das möglich in der Elternzeit? Was passiert wenn er das nicht will? Ich habe drei Monate Kündigungsfrist, so lange wollen die Firmen sicher nicht warten. Er kann mir schlecht verweigern wieder arbeiten zu gehen oder? Aber zutrauen würde ich es ihm. Nur fehlt uns dann wirklich Geld. Vielen Dank schon mal. Grüße Fairy
Hallo, ich würde als ersten Schritt versuchen, bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Hierzu muss der Arbeitgeber zwar zustimmen, darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, zum Beispiel weil es sich um einen Mitbewerber handelt. Wenn Sie dennoch kündigen wollen, bleiben Ihnen entweder die Kündigungsfrist einhalten oder einen Aufhebungsvertrag abschließen. Hierauf haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüße, NB
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Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
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