Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Erziehungsurlaub ist am 01.August zu Ende. Da ich keine Betreuung für mein Kind habe, kann ich nicht weiter arbeiten. Nun ist die Frage, was ist für mich besser? Auflösungsvertrag oder Kündigung seitens des Arbeitgebers? Und habe ich ein Recht auf Abfindung? Bin seit 9 Jahren in der Firma als Angestellte tätig. Es ist übrigens öffentlicher Dienst. Vielen DAnk Britta
Hallo, Abfindung gibt es nur, wenn vertraglich oder tarifvertraglich geregelt. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag machen oder selber kündigen sind Sie gesperrt. Nur wenn der Ag kündigt, nicht. Aber der hat ja keinen Grund zur Kündigung. Wenn er es für Sie aus Gefälligkeit tut. ist das für ihn mit Risiko behaftet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, zur Abfindung kann ich nix sagen, nur zum Auflösungsvertrag: wenn du einen machst, hast du drei Monate AL-Sperre. Wenn der Chef kündigt und du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann kriegst du sofort AL-Geld.
Mitglied inaktiv
Hallo baldsechsfachmama! Ja, das weiß ich. Es soll auch der Satz mit im Vertrag stehen, daß ich durch fehlende Betreuungsmöglichkeit nicht in der Lage bin, weiter zu arbeiten. Angeblich soll es dann keine Sperre geben. Aber danke für Deine Antwort. Gruß Britta
Mitglied inaktiv
wo ist denn da die Logik? Du kannst nicht arbeiten, weil Du keine Betreuung hast, aber dann kriegst Du doch auch kein AL-Geld! Denn das kriegst Du nur in dem Umfang, wie Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Insofern würde ich ein Abfindung vorziehen! Ulrike
Mitglied inaktiv
Wenn deine EZ mit dem 3. Geburtstag des Kindes endet hast du doch Anspruch auf einen Kiga-Platz, zumindest halbtags? Wieso bestehst du da nicht drauf? Und deine Firma muss dir, wenn sie groß genug ist, einen Halbtagsjob anbieten.
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