Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Erziehungsurlaub ist am 01.August zu Ende. Da ich keine Betreuung für mein Kind habe, kann ich nicht weiter arbeiten. Nun ist die Frage, was ist für mich besser? Auflösungsvertrag oder Kündigung seitens des Arbeitgebers? Und habe ich ein Recht auf Abfindung? Bin seit 9 Jahren in der Firma als Angestellte tätig. Es ist übrigens öffentlicher Dienst. Vielen DAnk Britta
Hallo, Abfindung gibt es nur, wenn vertraglich oder tarifvertraglich geregelt. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag machen oder selber kündigen sind Sie gesperrt. Nur wenn der Ag kündigt, nicht. Aber der hat ja keinen Grund zur Kündigung. Wenn er es für Sie aus Gefälligkeit tut. ist das für ihn mit Risiko behaftet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, zur Abfindung kann ich nix sagen, nur zum Auflösungsvertrag: wenn du einen machst, hast du drei Monate AL-Sperre. Wenn der Chef kündigt und du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann kriegst du sofort AL-Geld.
Mitglied inaktiv
Hallo baldsechsfachmama! Ja, das weiß ich. Es soll auch der Satz mit im Vertrag stehen, daß ich durch fehlende Betreuungsmöglichkeit nicht in der Lage bin, weiter zu arbeiten. Angeblich soll es dann keine Sperre geben. Aber danke für Deine Antwort. Gruß Britta
Mitglied inaktiv
wo ist denn da die Logik? Du kannst nicht arbeiten, weil Du keine Betreuung hast, aber dann kriegst Du doch auch kein AL-Geld! Denn das kriegst Du nur in dem Umfang, wie Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Insofern würde ich ein Abfindung vorziehen! Ulrike
Mitglied inaktiv
Wenn deine EZ mit dem 3. Geburtstag des Kindes endet hast du doch Anspruch auf einen Kiga-Platz, zumindest halbtags? Wieso bestehst du da nicht drauf? Und deine Firma muss dir, wenn sie groß genug ist, einen Halbtagsjob anbieten.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung