Mitglied inaktiv
Ich arbeite seit 07.99 Teilzeit (25 Wochenstd.) bei einem mittelständischem Unternehmen. Seit Mai 03 befinde ich mich in Elternzeit, die ich bis Ende Februar 04 beantragt habe. Ich erhalte kein Erziehungsgeld, da wir die Einkommensgrenze überschreiten. Heute hat mir mein Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag angeboten. Meine Frage: Kann ich mich beruhigt zurücklegen, da ich nach §18 BErzGG Kündigungsschutz bis zum 3. Geburtstag meines Kindes habe, oder gibt es da Fallstricke?
Hallo, nur wer in EU ist, hat Kü-Schutz. Ansonsten würde ich auf jeden FAll die Aufsichtbehörde (Geerbeaufsichtsamt) informieren. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Den KÜndigungsschutz hast Du nur, wenn Du auch bis zum 3.Geburtstag Elternzeit beantragt hast. Ulrike
Mitglied inaktiv
Das stimmt so nicht. Im Bundeserziehungsgeldgesetz steht, das ich auch Kündigungsschutz habe, wenn "der Arbeitnehmer ohne Elternzeit in Anspruch zu nehmen, bei seinem AG Teilzeit leistet..."!!!
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