Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auflösung Arbeitsvertrag, wo dann Erziehungsurlaub beantragen?

Frage: Auflösung Arbeitsvertrag, wo dann Erziehungsurlaub beantragen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich "mußte" einer Auflösung meines Arbeitsverhältniises zum Ende des 18. Monats Erziehungsurlaub zustimmen gegen Abfindung und anwaltlichen Vertrag. Wenn ich jetzt demnächst Erziehungsurlaub beantrage: nur bis zu dem Datum der Auflösung bei meinem Arbeitgeber oder trotzdem für 3 Jahre? Kann ich dann anschließend beim Arbeitsamt meinen Erziehungsurlaub fortsetzen, muß ich den dann dort beantragen oder jetzt (bekomme keine Sperrfrist)? Ich hoffe, habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank, Elena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Elena, gem § 15 BErzGG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Erziehungsurlaub. Reden Sie für Ihren speziellen Fall mit der für Sie zuständigen Erziehungsgeldstelle. N. Bader


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