Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag

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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 13.04.2007 geboren. Ich wollte eigentlich nach einem Jahr Elternzeit wieder zurück in meinen Beruf. Da wir jedoch einige Schwierigkeiten hatten, habe ich mich entschieden diese um ein Jahr zu verlängern. Mein Arbeitgeber hat diesem auch gleich zugestimmt. Ich bin 10 Jahre in der Firma und bekomme auch eine Zusatzrente ab dem 10. Jahr Zugehörigkeit. Momentan sind mein Mann und ich der Auffassung, dass ich in die Firma nicht mehr zurück möchte. Mir würde jedoch bestimmt eine Abfindung zustehen, oder? Die Cousine meines Mannes ist nach der Elternzeit nicht mehr zurück in Ihre Firma gegangen und hat mit dieser einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und hat 30.000 EUR erhalten. Was würde so ein Aufhebungsvertrag für mich bedeuten und was könnte ich "fordern"? Würde ich damit auch die Betriebsrente verlieren oder ist mir diese auch sicher wenn ich kündige? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fordern können Sie gar nichts - nur handeln wie auf dem Kuhmarkt. Es besteht kein Anspruch auf Abfindung. Wenn Ihr Ag sagt "Kommen Sie gerne wieder" werden Sie nichts bekommen. Die Faustformel für Abfindung lautet: 0,5 Gehälter/ Betriebszugehörigkeitsjahr Liebe Grüsse, Nb


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