Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Mein Erziehungsurlaub endt im Juni dieses Jahres. Nun habe ich mit meinem AG in den nächsten Tagen ein Termin, um zu besprechen wie es weiter gehen soll. Ich habe allerdings für mein Kind erst ab Mitte September einen Kiga Platz und möchte auch nicht wieder dort anfangen zu arbeiten. Also möchte ich meinem AG einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorschlagen. Worauf muss ich bei so einem Vertrag achten ? Was ist wenn ich im nächsten Jahr nochmal ein Kind bekomme und von Beruf dan "nur" Mutter bin, steht mir dan noch Erziehungsgeld für das zweite Kind zu ? Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallp, Sie sind durch den Vertrag beim AA gesperrt, die Abfindung ist auf das Arbeitsloesngeld anzurechnen. EG bekommen Sie, wichtiger ist aber die Frage der KK. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Bin in einer ähnlichen Situation, kein Kita-Platz, alleinerziehend, habe ich wärend der Sperrzeit Anspruch auf Sozialhilfe ?


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