Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag im EU?

Frage: Aufhebungsvertrag im EU?

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Liebe Frau Bader, Ich habe gerade das 2.Erziehungsjahr von 3 Jahren beendet und möchte wieder arbeiten in TZ, jedoch nicht beim alten AG, wegen Umzug. Nun war ich beim AA und habe mich arbeitslos gemeldet. Eine Sperre bekomme ich nicht auferlegt, auch wenn ich kündige. Meine Frage ist, wie kündige ich am schnellsten meinen AV? Wird so ein Aufhebungsvertrag vom AG erstellt oder kann ich ihn formlos an den AG zur Unterschrift einschicken? Muss ich dabei etwas beachten?(Abfindung oder ähnliches bekomme ich nicht!)Oder kann ich vielleicht fristlos wegen Umzug kündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruss Jeannine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf jeden FAll schriftlich. Eine Abfindung gibt es nur, wenn vertraglich vereinbart. Wenn der Ag einen Aufhebungsvertrag mit Aubfindung macht, gut, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Gruß, NB


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