Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, noch zwei Fragen, die Sie sicherlich schon x-mal beantworten mussten, aber dennoch: 1) kann man im EU einen Aufhebungsvertrag mit seinem AG schliessen? 2) kann bzw. sollte man sich arbeitslos melden, auch wenn man gar keine Leistungen (sprich Arbeitslosengeld) bekommen möchte bzw. auch im Moment nicht arbeiten möchte? D.h.: Welche Nachteile können einem entstehen, wenn man sich nicht arbeitslos meldet. Mit freundlichen Grüßen, Doris
Mitglied inaktiv
Hallo, ja es kann während des EU ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Allerdings wirst Du dann vom Arbeitsamt eine Sperrfrist bekommen. Gruß
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