Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Habe mich so ein bischen durchgegoogelt, aber dennoch bin ich mir nicht ganz sicher. Wenn A Arbeitgeben... B Arbeitnehmer nach der EZ nicht wieder haben möchte und einen Aufhebungsvertrag vorschlägt.... sollten folgende Punkte bei der Berechnung (die wahrscheinlich nicht kpl. gezahlt wird) berücksichtigt werden - 1/2 Bruttogehalt für jedes Besch.jahr (15 Jahre) dadurch 6 Monate Kündigungsfrist (die möchte er aber nicht einhalten, sollte dann doch auch dazu gerechnet werden) - 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt - anteilig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (würde ja eigentlich 6 Monate noch arbeiten gehen können und wollen) - insgesamt 17,5 Urlaubstage (müssten ja dann auch ausgezahlt werden - kann ich ja dann nicht nehmen) evtl. Anwaltskosten Wäre wirklich nett von Ihnen eine Antwort zu bekommen. Herzlichen Dank im voraus. MFG Conny
Mitglied inaktiv
Hallo, bin auch gespannt auf die Antwort, stehe vor ähnlichem Problem. Allerdings mußt Du mit der Kündigungsfrist aufpassen, da die Beschäftigungsjahre erst ab dem 25. Lebensjahr zählen (es sei denn im Tarif ist etwas anderes) Ich bin auch schon 17 Jahre beim Betrieb, aber ab dem 25. Lebensjahr sind es dann nur 8 Jahre die für die Kündigungsfrist gezählt werden.
Mitglied inaktiv
Hallo Luckymun, bin mit 26 Jahren in den Betrieb gekommen. Sind also 15.Jahre. Werde berichten. LG Conny
Mitglied inaktiv
Hallo ich habe einen Aufhebungsvertrag damals mit meiner Firma gemacht....wenn er dem Zustimmt und du einen Wichtigen Grund angibst dann verzichtest du auf alles mußt aber die kündigungsfrist einhalten.Hast aber trozdem anspruch auf Arbeitslosengeld mußt nur den aufhebungsvertrag mit nehmen und was ausfüllen warum due das gemacht hast z.b. hast niemanden der für die Kinder da wäre wenn du Arbeiten gehn würdest usw.Sobald du den Aufhebungsvertrag gemacht hast melde dich bei Agentur für Arbeit. Oder du gehst wieder Arbeiten 3 monate und dann Kündigt er dich dann hast du auch anspruch auf Arbeitslosengeld. Hoffe konnte dir weiter helfen. Angel
Mitglied inaktiv
Hallo Joso, gib auf keinen Fall beim AA an dass du wegen der Kinder nicht arbeiten kannst, wenn es nicht stimmt (siehe majujo). Du bekämst dann kein ALG, denn wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, erhält auch keine Leistungen. Aber es gibt irgend ein neues Urteil zum Thema Aufhebungsvertrag. Darin heißt es, glaube ich, dass wenn du deinen Arbeitsplatz auf jeden Fall verlieren würdest, weil dein AG dich auch ohne Aufhebungsvertrag kündigen würde, du trotzdem Anrecht auf ALG hast, also keine Sperre. Du hast dann ja nur eingewilligt, zum Aufhebungsvertrag, da du sowiso geküngigt würdest und du so nur die Abfindung mitnehmen möchtest. Über google müßtest du den genauen Wortlaut finden. LG Silke
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