Mella1307
Ich habe mal eine Frage, hatte ja vor Kurzem schon mal über den üblichen Umgang gefragt, welcher dem KV gegeben werden sollte. Den soll er auch bekommen, ist ja sein Kind, auch wenn sie ihm komplett egal war, als sie wochenlang ein Schreikind war... Mir gehts jetzt um das Aufenthaltbestimmungsrecht. Kann ich das beantragen? Und wenn ja wo? Familiengericht? Momentan habe ich alleiniges Sorgerecht aber er will geteiltes. Wir wohnen noch in einer Wohnung aber ich habe ab Juni eine neue Wohnung für mich und die Kleine. Möglicherweise werde ich ggf vorher zu meinem Dad ziehen. Er hat nämlich ein Problem mit Alkohol. Ist auch einer der Haupttrennungsgründe. Nicht das er Alkoholiker wäre aber er kommt mit Alk halt nicht klar und wird dann unberechenbar. Kam oft ordentlich besoffen heim während und nach der Schwangerschaft und hat mich mit der Kindspflege hängen gelassen, da er der Meinung war, sein Leben ginge eben weiter wie früher. Wurde mehrfach schon schlimm beschimpft und ich habe auch kein gutes Gefühl bzgl des Sorgerechts aber ich weiß, dass ich es ihm geben muss bis das Kindswohl gefährdet ist. Traurig genug :-(. Ich würde eben gerne im Zuge des geteilten Sorgerechts dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Geht das nur über Gericht oder auch Jugendamt???
Hallo, ich gehe davon aus, dass sie nicht verheiratet sind. Ziehen Sie besser um, bevor er es hat. Übers Gericht. Liebe Grüße NB
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