Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen?

Sanne3107

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in der Trennung. Als diese von ihm ausgesprochen wurde, hab ich ihm gesagt, dass ich mit unserer Tochter (2 Jahre, bisher gemeinsames Sorgerecht) wieder zurück ziehen werde (komme ursprünglich aus Hamburg, habe dort auch noch meinen Arbeitgeber). Im Gegenzug fordere ich sonst nichts ein (wir haben ein gemeinsames Haus gebaut, er hat zusätzlich zu seinem Angestellten-Verhältnis auch noch eine selbstständige Firma mit 10 Mitarbeitern), er braucht mir kein Unterhalt zahlen, da ich seit einem Jahr wieder TZ in EZ arbeite und es geplant ist, dass ich zum Jahresende wieder Vollzeit arbeite. Ich habe ihm kurz nach der Hochzeit meine restlichen Ersparnisse überwiesen, damit diese in die Finanzierung des Hauses einfließen konnten. Diese Geld hätte ich gerne wieder, ich muss ja wieder komplett von vorne anfangen. All dem hat er - mündlich - zugestimmt. Er möchte sich mit seiner neuen Liebe eine neue (dann dritte) Familie aufbauen, wird mir keine Steine in den Weg legen. Ich habe mich auf seine Aussage verlassen, habe mit meinem Arbeitgeber alles für einen Vollzeit-Vertrag geregelt, habe unsere Tochter bei der firmeneigenen Kita angemeldet und den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben. Nun kam er letzte Woche und hat alles umgeschmissen. Er wird mir weder das Geld zurückzahlen noch das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht zugestehen. Nun stehe ich mit dem Rücken total an der Wand - kann ich das Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen? Besten Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Sanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Sache mit dem Umzug könnte problematisch werden, auf der anderen Seite ist es aber auch nicht richtig, auf alles Materielle zu verzichten. Ich finde, Sie sollten sich einen Fachanwalt für Familienrecht vor Ort suchen, der Sie bezüglich aller Kriterien ausführlich berät, das hier kann man auf die Ferne nicht so einfach regeln. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Schade, dass du dir das nicht schriftlich hast bestätigen lassen. Wie weit ist HH denn vom jetzigen Wohnort entfernt? Kann trotzdem ein Umgang zwischen Vater und Kind stattfinden?


Sanne3107

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Schade...? Du darfst mich auch gerne als naiv oder dumm bezeichnen... :-/ Ich lebe aktuell in Ba-Wü, es sind knapp 800 Kilometer. Er möchte seine Freiheit wieder haben (obwohl er nochmal eine Familie gründen will, aber egal), er hatte auch in den vergangenen 2 Jahren sehr wenig Interesse an unserer Tochter, deshalb hat es mich auch nicht wirklich überrascht, als er alldem so spontan und schnell zugestimmt hat, es passte ins Gesamtbild der vergangenen Jahre.


Port

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Warum so angefressen? DU bist diejenige, die einen groben Fehler gemacht hat. Wenn Du nicht beweisen kannst, dass Dein Mann zugestimmt hat, kannst Du nach wie vor hinziehen wo Du willst, das Kind allerdings nicht ohne Zustimmung des Mannes. Die Zustimmung kannst Du gerichtlich ersetzen lassen, aber bei Gericht bekommst Du ein Urteil, nicht unbedingt recht.


Sanne3107

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Ich bin nicht angefressen, das war ironisch gemeint. Ich weiß, dass ich einen groben Fehler gemacht habe, deshalb sag ich ja - man darf mich auch als dumm oder naiv bezeichnen... Danke für deine Antwort, ich habe so was in der Art schon vermutet.


Schru

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Du hast Deinem Nochmann in der Hinsicht vertraut, das war ein Fehler, aber sicherlich bist du nicht die Einzige, der das passiert. Die Frage ist ja auch, ob er seine Einverständniserklärung -wenn er Dir irgendwas unterschrieben hätte- das nicht auch kurz vor knapp zurückgezogen hätte. Die primäre Frage ist: Warum tut er das. Seine ABR - Verweigerung ist ja nur der erste Teil. Denn Du könntest ja weiterhin umziehen. Er kann Dich auch nicht zwingen, in der Nähe zu bleiben. Ihm bleibt ja letztendlich bei der Verweigerung, das Kind Dir "mitzugeben" nur, dass er Eure Tochter 24/7 nimmt. Und so, wie Du schreibst, scheint das ja nicht sein großer Wunsch zu sein, das Kind dauerhaft zu betreuen. Also ist die Frage, was er bezwecken will. Hast Du dazu eine Idee? Hängt er plötzlich an dem Kind? Will er Dir eins auswischen? Sieht er sich finanziell in die Ecke gedrängt und versucht dich daher zu erpressen? Vll kommst du in der Hinsicht an ihn ran. Frag ihn, wie er sich die Zukunft vorstellt. Wenn möglich, versuch schriftliche Aussagen zu bekommen. ( Kommuniziere zB nur noch per Messeger mit ihm) Hatte er die Anmeldung im KiGa mit unterschrieben? Mach parallel dazu auch einen "Masterplan" wie und in welchem Umfang Du das Umgangsrecht realisieren kannst ( da Du wegfährst, bist Du fürs bringen und abholen zuständig) Hatte er sich dazu schon geäußert, als er noch mit dem Umzug einverstanden war? Zu Deinen finanziellen Ansprüchen: Wenn ich es richtig verstanden habe, gehört das Haus Euch beiden. Wenn er Dir also das Geld nicht freiwillig gibt, muss er Dich halt komplett auszahlen oder das Haus wird verkauft. Dir kann es ja Wurscht sein, ob das Haus weg ist. Frag ihn, ob ihm diese Alternativen lieber sind als Dir Dein investierten Geld zu geben und Dich damit rauszukaufen. Auch würde ich Mal das Thema Betreuungsunterhalt in den Raum werfen. Aufgrund seiner "Sprunghaftigkeit" hast Du ja künftik kein Einkommen, also musst Du Unterhalt bei ihm geltend machen. In der Summe machen ihn diese Aussichten vll mürbe, so dass er doch dem Umzug zustimmt. Ein ABR Gerichtsverfahren birgt immer ein Risiko und hängt halt auch davon ab, wie sich der andere Part verhält und welche Argumente er vor bringt und ob er plausibel darlegen kann,wie er das Kind versorgt. Und mein Rat zu guter Letzt: Nimm Dir einen bissigen und cleveren Anwalt. Das Konstrukt ist m.E. zu schwierig und zu emotional behaftet, da braucht es einen kühlen Kopf. Ich wünsch Dir von Herzen alles Gute Schru


Mitglied inaktiv

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Such dir einen rottweileranwalt! Du hast das alles gemacht, weil er dir das zugesagt hatte, das ist nach meinem verständnis konkludentes handeln. Ist er schon ausgezogen? Versuchen musst du es auf alle fälle! Ich drücke dir die daumen!!!


Sanne3107

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Lieben Dank für deine Antwort! Ja, ich habe ihm vertraut, viele viele Jahre lang, bin immer wieder eines Besseren belehrt worden und habs doch immer wieder getan... aber Hätte-hätte-Fahrradkette bringt mich ja jetzt auch nicht weiter. Warum er das tut? Ich weiß es nicht... kann sein, dass es mit der neuen Liebschaft schon wieder aus ist und er jetzt seine Felle davon schwimmen sieht? Er wäre dann zum zweiten Mal geschieden, zwei Kinder von zwei Frauen, zu denen er dann kaum Kontakt hat? Sowas passt nicht in seine Business-Welt, hier fehlte ja zur Rama-Familie nur noch der klassische Hund... Ich habe mir die letzten drei Monate nächtelang den Kopf zerbrochen, konnte mir anhören, dass ich einen großen Teil dazu beigetragen habe, weil sich hier ja alles nur um das Kind dreht - dabei hab ich ihm den Rücken freigehalten, damit er sich voll und ganz auf seine Karrieren konzentrieren konnte, nun wird mir daraus der Strick gedreht... ach, ich bin so müde :-( Es steht außer Frage, dass ich gehe und meine Tochter zurücklasse. Aber nein, er hätte kein Interesse daran, sie dauerhaft 24/7 zu betreuen, deshalb vermute ich, dass es in Richtung "Eins-auswischen" geht... kann ich ihm natürlich nicht beweisen und will ich ihm auch nicht unterstellen und es hilft mir aktuell auch nicht wirklich weiter :-( In der Firmen-Kita habe ich den Platz nur reserviert und noch keine verbindliche Anmeldung unterschrieben, weil ich noch auf der Warteliste (aber mit Prio) stehe. Als ich in der ersten Diskussion gesagt habe, dass ich wieder zurück gehe und wir uns bzgl. dem Umgang besprechen müssen, hat er nur gemeint, ich glaube doch nicht im Ernst, dass er nur alle 14 Tage für 2 Tage seine Tochter sehen wird, dann verzichtet er lieber ganz drauf. Wie gesagt, es passte alles ins Gesamtbild. Zum Haus: Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie das rechtlich ist, ich stehe nicht im Grundbuch drin, habe auch keinen Kreditvertrag unterschrieben. Ich möchte mich auch nicht an Dingen bereichern, die mir nicht zustehen, ich habe ihm (in Summe sprechen wir hier von 28.000 Euro) mein Erspartes gegeben, das hätte ich gerne wieder zurück. Damit könnte ich wenigstens wieder Fuß fassen. Und zum Thema Anwalt: Das wollte ich ja eigentlich gerne vermeiden, dass eine Trennung dann in einer Schlammschlacht endet. Aber um eine anwaltliche Beratung werde ich wohl nicht drum rum kommen. Nochmals lieben Dank für deine Antwort!!


Sanne3107

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Danke Kravallie! Mit Rottweiler-Anwalt meinst du einen bissigen Anwalt, oder? Rottweil ist von meinem derzeitigen Wohnort knapp 150 km entfernt ;-) Ganz ehrlich, wenn mir das eine Freundin erzählt hätte, hätte ich ihr wahrscheinlich an den Kopf gegriffen und gefragt, Mädel, bist du bescheuert, dir das alles nur mündlich zusagen zu lassen? Aber in dem Moment war es - wie gesagt - für mich alles so stimmig, weil er sich sowohl in der Schwangerschaft, als auch in den letzten beiden Jahren so gut wie gar nicht um mich und unsere Tochter gekümmert hat. Und nein, es ist "sein" Haus, er wird hier sicher nicht ausziehen. Aber es ist groß genug, dass wir uns aus dem Weg gehen können, ich hab mir eine Matratze ins Zimmer von unserer Tochter gelegt und schlafe dort, sie findets toll...


Pamo

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Du scheinst eine gut reflektierte Frau zu sein. Sicher wird dir selber klar, dass dir nur noch der Rottweileranwalt helfen kann, nachdem du dem Kindsvater alles gegeben und null für dich selber gesorgt hast. Jetzt hoffe ich, dass du nicht nur deine Verluste minimieren kannst, sondern wenigstens einen Teil deines Geldes zurück bekommst. Aber wenn du nichts tust, dann darfst du vielleicht weiterhin als unbezahltes Haus- und Kindermädchen auf dem Kinderzimmerfußboden schlafen; sogar wenn die Next eingezogen ist und ihr eigenes Geld beim Herrn des Hauses abgegeben hat.


KielSprotte

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Meiner Meinung nach bist du nicht nur in dieser Sache sehr blauäugig gewesen. Wieso stehst du als Ehefrau nicht mit im Grundbuch? Vor allem wenn du noch Geld zum Hausbau dazugibst? Was wäre gewesen (oder ist immer noch), wenn dein Mann einen Unfall hat? Normalerweise sichert man für den Fall doch seine Familie ab.........verstehe ich alles nicht. Kannst du wenigstens beweisen, dass du ihm das Geld gegeben hast??? Aktuell fällt mir eigentlich nur ein Blöff ein: da du so vieles in HH rückgängig / neu regeln must und überhaupt wg. der aktuellen Entwicklung mal Zeit für dich brauchst........muss er leider mal einige Tage 24/7 für seine Tochter sorgen......vielleicht bekommst du dann im ersten Schreck die Unterschriften die du benötigst...... Oder gibt es (in diesem Fall leider) eine Oma und andere Person die einspringen könnten?


emilie.d.

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Habt Ihr einen Ehevertrag? Falls Ihr in Zugewinngemeinschaft lebt, hat er ein Problem, weil Du natürlich Anrecht auf die Hälfte des Zugewinns hast. Erlebe ich gerade, die Hauspreise ziehen ja fast überal an. Es ist völlig wurscht, ob Du im Grundbuch stehst. Hier sind es glaub ca. 60.000 Euro Wertzuwachs während der Ehe, bedeutet er muss ihr 30.000 ausbezahlen. Du hast auch Anrecht auf Unterhalt während der Trennung für Dich und Kind. Selbständige können sich arm rechnen, aber als Angestellter geht das nicht so einfach. Kopier die alles, was Du finden kannst zu Gehalt, Umsatz der Firma, Steuererklärungen, Konten und co. Damit würde ich zum Anwalt. Der kann dann schauen, ob und wieviel Geld er Euch zahlen muss. Wegen ABR, mit einem Anwalt sprechen. Die Frage ist, ob er sich kümmern könnte und würde.


Ally79

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Wenn ich mich nicht irre, hättest du erst mal wegen des Kindes den höheren Bedarf an der Nutzung der Ehewohnung. Dabei ist es wohl egal, wer Eigentümer ist. Da müsste er dann ausziehen. Vielleicht überzeugt ihn das? Nur so als Idee?


emilie.d.

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Noch viel besser. Dann gehört Dir die Hälfte des Hauses, dass der Kredit über ihn läuft und er im Grundbuch steht, ist völlig unerheblich. Solange ihr keine Gütertrennung vereinbart habt. Meinetwegen habt ihr für 250.000 gebaut. Kredit läuft noch über 200.000. Wertschätzung kommt auf 300.000. Dann muss er Dir 50.000 ausbezahlen.


Sanne3107

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emilie.d, Danke dir. Nein wir haben keinen Ehevertrag. Ich hab mich heute auch schon mal im Trennungsforum durchgelesen, da stand das auch immer wieder, alles kopieren zu Gehalt, Konten etc. Hier ist das Problem, dass mein Noch-Mann alles elektronisch verwaltet, er scannt sämtliche Unterlagen ein. Ich hab keinen Zugriff zum Laufwerk. Das einzige, was ich auf die Schnelle in Papierform gefunden habe ist der Notarvertrag über die GmbH-Gründung (seine eigene Firma). Zum ABR: er kümmert sich ja schon kaum um sein erstes Kind aus der ersten Ehe, mit unserer Tochter würde es ja identisch laufen (vermute ich jetzt mal). Ich bin (oder war) tatsächlich der naiven Vorstellung, dass man so eine Trennung auch "im Guten" vollziehen kann, ich möchte ihm keine Steine in den Weg legen und er soll mir keine Steine in den Weg legen, aber irgendwie zeichnet sich das grad anders ab... Danke dir jedenfalls für deine Tipps


Sanne3107

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Warum ich nicht im Grundbuch stehe, war die erste Frage, die ich ihm gestellt habe, als er vom Notartermin zurückkam (den er beiläufig erwähnte). Er sah darin keine Notwendigkeit, er würde ja auch den Kreditvertrag bezahlen etc. Ich hab ihm dann u. a. genau die Argumente vorgelegt: Was ist, wenn ihm was passiert, es gibt hier noch ein Kind aus erster Ehe, eine Exfrau, etc. Daraufhin hat er nur erwidert, wenn es mir so wichtig wäre, dann könnte man das ja noch nachtragen... das ist jetzt dann 4 Jahre her. Ich habe ihm das Geld überwiesen, mehr als die Überweisungsbelege hierzu hab ich nicht, wir haben das nicht mit einem Schenkungsvertrag oder ähnlichem abgesichert. Und dein Vorschlag, dass ich die beiden mal allein lassen soll, kam auch schon von meiner Freundin, also nicht nur als Blöff, sondern in echt, vielleicht sollte ich das tatsächlich machen.


Ani123

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Hast Du es schriftlich bzw. kannst du nachweisen, dass du ihm 28000€ für den Hausbau überwiesen hast? Wenn ja, alles dazu raussuchen. Papiere, wie Gehalt, wieviel der Hausbau, usw., gekostet hat, kopieren, so dass du die auch hast. Nicht, dass der KV die verschwinden lässt bzw. weniger Verdienst angibt. War jemand dabei als er zugestimmt hast, deinen genannten Sachen zugestimmt hat? Wenn ja, kontaktieren und deb Inhaltxdes Gesprächs schriftlich geben lassen. Hast du, bevor du Genanntes gefordert hast bzw. ummittelbar danach mit jemanden darüber gesprochen? Wenn ja, kontaktieren und den Inhalt des Gesprächs/der Gespräche schriftlich geben lassen. Wenn ich es richtig lese hast du bereits eine Wohnung in Hamburg? Wann kannst du da einziehen? Hast du einen neuen Job in VZ in Hamburg? Scheinbar wohnst du gerade 800km davon entfernt. Mach dem KV deutlich, dass wenn du den Job nicht antreten kannst, er dir Unterhalt zahlen muss, da du dich sonst nicht finanzieren kannst und vor allem das Kind nicht betreut ist. Hast du deinen jetzigen TZ-Job schon gekündigt? Wen ja und du kannst den VZ-Job wegen ihm nicht annehmen hast du keinen Job und forderst Betreuungsunterhalt. Da das Kind nicht betreut ist kannst du auch nicht arbeiten gehen. Wobei ich mich frage, wie es zurzeit für TZ betreut ist? Ist die Betreuung bereits gekündigt? Dann hast du keine Betreuung mehr. Wenn nein, dann kannst du dir einen neuen TZ-Job suchen. Finanziell ist das weniger als VZ. Somit soll er dir den Rest als Betreuungsunterhalt zahlen. Wegen der Firmenkita. Melde dein Kind auch noch woanders an, damit du im Notfall einen anderen Platz hast. Stell dir vor, der KV stimmt doch allem zu und dein Kind kann nicht zur Firmenkita. Was machst du dann? Dafür solltest du was in der Hinterhand haben. Nicht, dass der KV dir dann unterstellt, dass du gelogen hast, bzw. dass er nur zugestimmt hat, weil du dein Genanntes erfüllst. Ist die Scheidung bereits eingereicht? Seit ihr schon im Trennungsjahr? Wenn ja, seh zu, dass ihr getrennte Wohnverhältnisse habt. Das ist nicht gegeben indem ihr getrennt schlaft, denn das kann der KV kann das anders auslegen, wie z. B. Kind schläft nicht alleine oder Schnarchen von ihm. Es gibt genug Bereiche, die ihr noch gemeinsam nutzt. Z. B. Kochst du für ihn mit? Warum? Putzt du das Schlafzimmer? Warum? Er nutzt es doch für sich alleine. Er kann dir unterstellen, garnicht getrennt zu sein. Wie willst du den Umgang stattfinden lassen? Bringst du ihm das Kind und holst es wieder ab? Auch dafür solltest du eine Lösung haben. Noch ist das Kind zu jung um alleine fahren zu können. Wenn es älter ist besteht die Möglichkeit auf begleitetes Bahn fahren, insofern es eine Verbindung gibt, die direkt bis zum Bahnhof beim KV führt. Oder begleitetes Fliegen? Da muss wieder die Verbindung passen. Bedenke, dass es sein kann, dass du die Kosten dafür alleine tragen musst, weil du weggezogen bist. Ich meine, das beides ab 5 Jahre möglich ist. Ich denke, ohne Anwalt kommst du nicht weiter. Such dir schnell Einen, schilder die Situation. Im Idealfall nimmst du bereits alle Unterlagen mit. Er kann dir dann auch schon sagen, wie der finanzielle Anspruch auf Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für dich aussieht. Manchmal hilft ein Brief vom Anwalt, wo drin steht, welche Forderungen du hast und wie es sich für ihn auswirkt. Nochmal das Gespräch mit ihm suchen kann gut sein, aber ich glaube nicht, dass er dir etwas schriftlich geben wird. Und unter Zeugen wird er vermutlich auch nichts sagen. Und die Frage ist wie loyal sind die Zeugen? Würden diese auch vor Gericht aussagen? Wenn du alleine da bist, nichts Schriftliches hast, dann stehst du genau so da wie jetzt.


Sanne3107

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Hi Ani, wie Kielsprotte bereits schrieb... ich bin da sehr blauäugig an die ganze Sache rangegangen. Bei uns lief es so ab: Es kam raus, dass er seit ein paar Monaten ein Verhältnis mit seiner Assistentin hat, erst hat er es abgestritten, dann gingen ihm die Erklärungen aus, schlußendlich war ich selbst schuld, dass es soweit gekommen ist, da sich meine Welt seit zwei Jahren ja ausschließlich um unsere Tochter dreht, ich würde ihn als Ehemann und Partner gar nicht wahrnehmen, er hätte schließlich auch Bedürfnisse etc. Er ist eine Karrieremensch, hat eine leitende Funktion in einem globalen Unternehmen, nebenher noch eine Selbständigkeit mit 10 Angestellten. Ich habe nach einem Jahr wieder TZ gearbeitet, komplett im Homeoffice, da mein AG eben in HH sitzt und ich zuvor auch schon teilweise homebased arbeiten konnte. TZ in EZ ohne Betreuung mit einem Kleinkind zu arbeiten bedeutet dann arbeiten, wenn das Kind schläft, also ab 20 Uhr und im glücklichen Fall Mittags noch 1 oder 2 Std. Ich bin nach einem 18 oder 19 Stunden-Tag einfach ausgepowert und ja, da gibt es nicht mehr viel Energie für irgendwas oder irgendwen, ich bin einfach nur froh, wenn ich dann ein paar Stunden Schlaf bekomme. Meine Sicht der Dinge wollte er dann gar nicht mehr anhören, er möchte die Trennung. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich wieder zurückgehe (ich bin extra wegen ihm hierher gezogen, da es eben noch das Kind aus erster Ehe gibt und es klar war, wenn er kommt, dass dann der Umgang nicht mehr stattfinden kann), unsere Tochter mitnehme und wir uns bzgl. Umgangsregelung besprechen müssen. Daraufhin meinte er nur, dass er das kein zweites Mal mehr mitmachen werde. Ich könne gehen. Nein, bei diesem Gespräch war niemand dabei. Ich hab nach dem Gespräch meiner Freundin eine Nachricht geschickt, dass er sich von mir getrennt hat bzw. trennen will und ich wieder zurückkomme. Die Wohnung kann ich zum 01.10. beziehen. Nein, es ist kein neuer VZ-Job, es ist meine alte Stelle, die ich schon vor der EZ hatte, auch bei meinem alten AG. Derzeit ist sie noch in keiner Betreuung, ich arbeite meine 4 Stunden um ihre Schlafenszeiten herum. Nein, die Scheidung ist noch nicht eingereicht, aber im Trennungsjahr befinden wir uns wohl schon (gibt es da einen Stichtag? Ist das der Tag, an dem er gesagt hat, dass er sich trennen will?). Für getrennte Wohnverhältnisse sorgen? Geht das nicht auch innerhalb des Hauses? Anders schaffe ich das nicht, ich habe keinerlei Ersparnisse mehr, um mir hier eine Wohnung zu nehmen und komplett einzurichten, alle Möbel die hier im Haus stehen gehören ihm. Und ja ich sehe schon, ich brauche einen Anwalt Danke dir sehr für deinen ausführlichen Post


Port

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Selbstverständlich gehört Dir die Hälfte der Möbel, völlig irrerelevant wer sie bezahlt hat. Sie wurden ja wohl in der Ehe gekauft und sind deshalb gemeinsames Eigentum. Ihr müsst Euch nur einigen, wer was bekommt. Die Möbel des Kindes gehören dem, der das Kind nach der Ehe überwiegend betreut bzw. dem, bei dem das Kind wohnt. Ebenfalls wichtige Dinge wie Waschmaschine etc., um das Kind zu versorgen. Such Dir einen giftigen Anwalt, ich hatte eine sehr giftige Anwältin, aber sie hat nur zugeschlagen, wenn sie ihre Bataillone beisammen hatte. Den Anwalt des Ex hat sie dermaßen dumm dastehen lassen - herrlich!


Port

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Das Erstgespräch beim Anwalt kostet etwa 250 Euro, die Dir beim Scheidungsverfahren aber angerechnet werden. Das sollte es Dir wert sein.


Sanne3107

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Die Möbel wurden teils vor der Ehe gekauft und teils danach, aber Danke für den Tipp, ich muss gleich mal nach den Rechnungen suchen. Das mit dem giftigen Anwalt habe ich jetzt auch schon mehrfach gehört/gelesen, aber - und das ist eine ernstgemeinte Frage! - wie lässt sich denn so einer erkennen? Das steht ja wahrscheinlich nicht gerade auf der Visitenkarte mit dabei ;-) Und dazu gleich noch eine Frage: suche ich mir hier vor Ort einen oder in HH? Danke dir


emilie.d.

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Er hat ja eigentlich schon eine Scheidung durch. Bei mir in der Familie wird sich viel scheiden gelassen und bei so Konstellationen wie bei Euch braucht Mann einen Ehevertrag, soll es im Falle einer Scheidung nicht sehr teuer für ihn werden. Das hat Dein Mann verpasst. Wie geschrieben, dass er im Grundbuch steht, bringt ihm gar nichts. Auch dass er Möbel ggf. gekauft hat, bringt ihm nichts, weil ihr vor dem Gesetzgeber zusammen wirtschaftet. Normalerweise bringt man auch seine Firma vor der Ehefrau in Sicherheit. Denn auch da gehört Dir eben eigentlich die Hälfte vom Zugewinn. Sowas kann Firmen in den Ruin treiben. Du brauchst dringend einen Anwalt, ggf. musst Du Dir Geld leihen. Das würde ich ihm erstmal nicht auf die Nase binden. Der hält Dich für ziemlich dumm, schadet nicht.


Port

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Meine Anwältin ist in HH. Sie hat übrigens auch meinen jetzigen Mann geschieden, daher hatte ich den Kontakt. Ich glaube, sie ist hart an der Grenze zur Rente, aber sie kann sicherlich jemanden empfehlen. Sie hat wirklich nur geschossen, wenn sie wusste, dass es fruchtet. Sie hat mich durch einige Prozesse gegen meinen Ex durchgeboxt, lange nichts gesagt und dann kam der Knall. Ich habe alle Prozesse gewonnen.


Mitglied inaktiv

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Ich hatte einen ähnlichen fall im freundeskreis, da war dann geplant, dass mann mit next und ihrem kind ins haus einzieht und die kinder komplett bei ihm bleiben. Eben weil gefahr bestand, dass sie im haus bleiben hätte können. Ich finde es bewundernswert, wie ruhig und sachlich du bist, ich glaube, ich könnte das nicht! Man kann dir leider keine pn schreiben, weil du nur hier schreibst, drehen wir es um, schreib mur eine, mich findest du zb im alleinerziehend.


Port

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Exakten Namen kopieren, in Dein Postfach gehen, irgendeine PN öffnen, auf Antworten gehen und einfach den neuen Namen als Empfänger mit Paste eingeben. Dann funzt das.


luvi

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Hallo, Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Deal "ich will kein Geld, aber dafür will ich das Kind" rechtlich abgesegnet werden würden. Du hast geschrieben, dass er dir das alleinige ABR nicht mehr geben möchte. Stimmt er nun also nicht mehr zu, dass das Kind umzieht? Redet er tatsächlich vom Aufenthaltsbestimmungsrecht oder vom alleinigen Sorgerecht (dem er nicht zustimmen möchte) ? Kann es sein, dass ihr da aneinander vorbeiredet? Ich würde mich nicht darauf einlassen, dass er keinen Unterhalt bezahlt und dir deinen Anteil vom Haus nicht ausbezahlt. Such dir einen Anwalt mit Biss! LG luvi


Sanne3107

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Hallo Luvi, nein natürlich würde sowas rechtlich nicht abgesegnet werden, dieser Illusion gebe ich mich ja auch gar nicht hin... Er hat sich aber in den letzten 2 Jahren (plus 9 Monate, wenn man die Schwangerschaft hinzurechnet) kaum bis wenig für mich bzw. seine Tochter interessiert, das ist leider trauriger Fakt. Ich weiß nicht, ob ihm der Unterschied so bewusst ist, aber seit letzter Woche sagt er zumindest, dass ich gerne gehen kann, wenn ich denn unbedingt möchte, unsere Tochter aber hier bleibt. Und eher friert die Hölle zu, als dass das passiert... eher stehe ich das hier durch, als dass ich ohne mein Kind irgendwo hinziehe. Ich habe die Frage bereits an Port gestellt: Wie finde ich denn einen Anwalt mit "Biss" sowas steht ja nicht auf der Visitenkarte drauf?! Mein Freundes- und Bekanntenkreis ist (in dem Fall "leider") recht stabil, da gibt derzeit keine Trennungen / Scheidungen... Danke dir für deine Nachricht


Pamo

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Den Anwalt findest du nur über persönliche Empfehlung oder Erfahrung. Schreib deine PLZ und vielleicht kann dir hier jemand eine Empfehlung aussprechen. Oder: Hat jemand (oder gar du selber) in letzter Zeit fies einen Prozess verloren? Dann wende dich an den Anwalt der Gegenseite.


Soie

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Es sind schon zu viele Details geschrieben worden, Du könntest erkannt werden.


luvi

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Hallo, Einen guten Anwalt findest du über Empfehlung. Wär super, wenn das auf der Visitenkarte steht. Wenn du ihm vorschlägst, du bleibst im Haus und er soll gehen? Wie reagiert er dann? Scheinbar ist ihm das finanzielle schon sehr wichtig. Er hat die Freundin, dann soll er raus. Ich glaub, du hast geschrieben, die neue Wohnung ist ab Oktober. Bis dahin kann er dann auch zeigen, wie und überhaupt er sich um eure Tochter kümmern würde. Vielleicht ist ihm dann alles zu doof. Ihm geht es scheinbar darum, dich zu kontrollieren. Du könntest auch beim Jugendamt mal nachfragen, welche Möglichkeiten du hast, dass alleinige ABR zu bekommen. LG luvi


WonderWoman

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bitte BITTE such dir einen anwalt. in diesem thread ist so viel sachlich falsches geschrieben worden, dass mir ganz schwindelig wird. ich sehe durchaus chancen für einen umzug mit kind, wenn man taktisch klug vorgeht. dir steht natürlich nicht die hälfte vom haus zu, nur die hälfte vom zugewinn. das kann dennoch genug sein, um ihn vielleicht an den eiern zu packen. ihr habt beide eure achillesfersen. du das kind, er das geld und wahrscheinlich auch das image. das muss man nur geschickt spielen. frag doch mal seine ex, welchen anwalt sie hatte und ob er gut war. oder frag sie, welchen anwalt er hatte ;-)


Nina677

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Hallo, ich kann dir zum rechtlichen Aspekt leider nichts sagen, aber ich kann dir sagen, wie das bei uns hier läuft (mein Mann ist auch geschieden und hat einen 12jährigen Sohn der ersten Ehe): Hier ist die Ex-Frau einfach umgezogen - ohne seine Zustimmung! Das sind zwar nur 50 Kilometer und das war auch die Entfernung zum ehemaligen Haus, aber sie hat das einfach gemacht. Sie haben das gemeinsame Sorge- und auch Aufenthaltbestimmungsrecht. Und auch die Tatsache, dass SIE eigentlich dafür sorgen muss, dass er seinen Sohn sieht, wird hier völlig ignoriert. Entweder er holt seinen Sohn oder er sieht ihn halt nicht. Sie macht es sich sehr einfach. Ich weiß natürlich nicht, wie dein Noch-Mann das Ganze sieht, aber meinem ist das alles zuviel. Er weiß, welche Rechte er hätte und was er alle einfordern könnte, aber ihm ist das alles zu stressig (was ich persönlich sehr schade finde, weil der Sohn völlig untergeht, aber das ist eine andere Geschichte). ich drück dir jedenfalls die Daumen, das sich alles zum Guten wenden wird, in welche Richtung auch immer . Viele Grüße


WonderWoman

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sie hat nicht dafür zu sorgen, dass er seinen sohn sieht. sie hat dafür zu sorgen, dass der sohn für seine besuche zur verfügung steht. aber das holen und bringen steht in der verantwortung des umgangsberechtigten. dein mann ist derjenige, der es sich einfach macht. ich hoffe er zahlt wenigstens zuverlässig und ohne bescheissen.


Nina677

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Hi WonderWoman, ok, das ist interessant. Mein Mann hat´s nämlich genau anders rum erzählt (und ich hab mich da ehrlich gesagt damit nicht beschäftigt). Aber umgangsberechtigt sind ja beide - bedeutet das, dass man sich das Holen und Bringen dann aufteilen kann/muss? Aber ja, zahlen tut er - ausreichend und ordentlich ;-)


WonderWoman

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nein, er ist der umgangsberechtigte elternteil, sie ist der betreuende elternteil. umgangsberechtigt ist der, bei dem das kind nicht dauerhaft lebt. der umgang findet normalerweise so statt, dass der umgangsberechtigte elternteil das kind zum vereinbarten zeitpunkt abholt und nach der vereinbarten zeit wieder zurückbringt. der betreuende elternteil hat dafür zu sorgen, dass das kind zum vereinbarten zeitpunkt mit allen notwendigen utensilien bereitsteht und dann ohne protest mitgeht. dein mann ist entweder desinteressiert (heißt: er weiss es nicht besser und es ist ihm egal) oder ein arschloch (heißt: er weiß es besser und lügt). suchs dir aus.


Mitglied inaktiv

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in diesem fall hat aber die km eine Entfernung geschaffen, die den umgang erschwert. normalerweise müsste sie ihm doch entgegenkommen...??? setzt natürlich voraus, dass er sich gegen den umzug stemmt.


WonderWoman

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du meinst nina? ich hatte das so verstanden, dass die entfernung nicht vergrössert wurde. aber auch sonst bin ich immer wieder erstaunt, mit welcher selbstverständlichkeit in diesem forum oft behauptet wird, dass eine von der km hergestellte entferung immer auch von der km zu überwinden sei. das ist nicht so. ein entgegenkommen der km für den umgang kann teil eines kompromisses sein, der ihr letztlich den umzug ermöglicht. aber im endeffekt ist sowas immer eine individuelle abwägung der gegebenheiten, im zweifel durch ein gericht.


Mitglied inaktiv

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*Hier ist die Ex-Frau einfach umgezogen - ohne seine Zustimmung! Das sind zwar nur 50 Kilometer und das war auch die Entfernung zum ehemaligen Haus, aber sie hat das einfach gemacht* das schrieb nina, ich bin schon der Meinung, dass es 50km mehr sind. es geht ja darum, einen Kompromiss zu finden, weil einer (meistens die km) weiter weg ziehen will. wenn man dann gute Argumente für den umzug finden will, sollte man sich auch ein umgangskonzept überlegen, das dem anderen Elternteil den umgang weiterhin ermöglicht, denn sonst verweigert dieser zurecht die Zustimmung. bevor ich also gar nicht umziehen darf, rolle ich den roten umgangsteppich aus. in nina´s fall ist das Kind schon im brunnen, aber es wäre sicher mehr drin. frage ist nur, ob mann sich das antun will....


Mitglied inaktiv

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...das war auch die Entfernung zum ehemaligen haus....hmmmm….. dann ist ja er auch weggezogen oder wohnt er mit der next im ehemaligen haus? egal, wenn er wirklich will, dann kriegt er das hin und mit 12 kann er sich ja auch in den zug setzen.


Nina677

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Hallo ihr beiden (WonderWomen & Kravallie), sorry, ich wollte mit meinem Post ja nicht noch einen neuen Thread eröffnen ;-)) Aber kurz zur Erklärung: Doch hier ist es so, dass die Exfrau zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen ist, das sind 50 km Entfernung zu uns. Früher haben mein Mann und seine Exfrau im Haus der Ex-Schwiegereltern gewohnt, das waren auch knappe 50 km Entfernung, der Umzug war also von der Entfernung her etwa gleichbleibend, einfach nur in die andere Richtung. Mit Sicherheit wählt mein Mann den bequemen Weg (ich finde, zu Lasten des Kindes), er will sich nicht mit seiner Exfrau auseinandersetzen. Aber wie gesagt, das ist ein anderes Thema.


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Hallo, Wir haben keinen Krippenplatz bekommen. Ich habe die Absage aber bisher nur mündlich, nicht schriftlich. Unser Sohn wird bald 1 Jahr und soll dieselbe Kita besuchen wie seine große Schwester. Geschwisterkinder sind kein Auswahlkriterium wurde mir gesagt. Nun ist es aber so, dass er nicht nur in der Kita seiner Schwester keinen Platz bekomme ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit das Großeltern das Umgangsrecht einklagen? Welche Wege müsste man gehen und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es klappt? Hintergrund ist das meine Schwester aus nicht ersichtlichen Gründen den Kontakt zu den Großeltern untersagt. Es ist ein Familienstreit vorgefallen, dieser hatte aber ...

Liebe Frau Bader, ich habe ein Kind und lebe vom Vater getrennt (gemeinsames Sorgerecht) Der Vater hält sich nicht an Vereinbarung und nimmt seinen Sohn wann es für ihn passend ist. Hat mein Sohn (6) einen Anspruch auf Umgang mit seinem Vater? Ich hatte die Hoffnung dass mir das Jugendamt weiterhelfen kann, leider bieten die nur freiwillige Bera ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m ...

Guten Tag Frau Bader,  wir überlegen den Kitaplatz für unseren 3,5 Jahre alten Sohn einzuklagen. Er würde sonst erst mit fast 5 Jahren erst einen Platz erhalten. Uns stellt sich allerdings die Frage: wenn uns ein Platz angeboten wird und wir diesen ablehnen (weil zB die Einrichtung einen sehr schlechten Ruf hat), verlieren wir dann den Rechtsa ...

Sehr geehrte Frau Bader, und auch alle anderen... wir haben im März unserer drittes Kind bekommen.Wegen Komplikation musste ich im Februar / März bis zur Geburt Bettruhe eingehalten . Unsere zwei Kinder hat mein Mann in der Zeit zur Krippe gebracht/ abgeholt. Hierzu hat er von der Krankenkasse Stunden für den Verdienstausfall genehmigt bekom ...