Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht einklagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht einklagen

anni2014

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Liebe Frau Bader, ich habe ein Kind und lebe vom Vater getrennt (gemeinsames Sorgerecht) Der Vater hält sich nicht an Vereinbarung und nimmt seinen Sohn wann es für ihn passend ist. Hat mein Sohn (6) einen Anspruch auf Umgang mit seinem Vater? Ich hatte die Hoffnung dass mir das Jugendamt weiterhelfen kann, leider bieten die nur freiwillige Beratungsangebote an. Ist dies wirklich so? Müsste ich also einen Anwalt nehmen? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich ist das eine originäre Aufgabe des Jugendamtes über eine freiwillige Beratung hinaus. Wenn das aber nicht klappt, müssen Sie einen Anwalt beauftragen, der das ganze gerichtlich regeln lässt. Liebe Grüße NB


cube

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Ja. Anspruch aufUmgang mit beiden Elternteilen hat das Kind. Allerdings kann man sehr wohl dazu eine Vereinbarung aufsetzen und dafür ist das JA zuständig. Sprich: einen Vereinbarung über die Umgangszeiten. zB 1 x innerhalb der Woche nach der Schule bis x Uhr und jedes 2. WE von Freitag bis Sonntag Abend. Eigentlich brauchst du dazu keinen Anwalt. Wenn du ohne aber nicht weiter kommst, wirst du dir einen nehmen müssen. Umgangsrecht hin oder her - der Vater kann nicht kommen, wie es IHM gerade passt. Auch für´s Kind wäre es besser, wenn da eine Verlässlichkeit bei wäre und er nicht mal abgeholt wird und dann wieder nicht oder seine eigenen Termine wie zB Sportverein dann mit dem Umgang nicht passen. Kind dann zB in der Zwickmühle wäre, für was es sich entscheiden soll.


desireekk

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Hallo, Grundsätzlich ist es wichtig für das Kind dass der Umgang verlässlich stattfindet. In dem Alter eures Sohnes verstehen Kinder langsam Kalender und die Uhr. Umso wichtiger ist es hier dass Vater und Mutter einen verlässlichen und damit vertrauensvollen Rahmen bieten. Genau aus dieser Formulierung heraus würde ich noch mal beim Jugendamt aufschlagen und dort einen Termin mit dem Vater ausmachen: In dem Termin wird festgelegt wann genau der Umgang stattfinden soll den der Sohn mit dem Vater hat, und aus welchen Gründen er mit wie viel Vorlaufzeit verlegt werden kann. Da das Kind jetzt sicher in die Schule kommt, müssen auch Ferienzeiten mit geregelt werden. Ziel ist es dass das Kind so viel Umgang wie möglich mit dem Vater hat, also auch Ferienzeiten in denen man sich länger als nur ein oder zwei Tage sieht. Aber auch das muss verlässlich und verbindlich geregelt werden. Wenn sich das Jugendamt rausreden möchte, würde ich denen ziemlich auf die Füße steigen, bevor ich da zu teuer einen Anwalt bezahle. Alles Gute, und viel Erfolg, damit euer Kind den Vater so viel wie möglich sehen kann. D.


anni2014

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Vielen Dank für eure Antworten. Das Problem ist nur dass er den Termin nicht wahrnehmen wird. Das hatte ich schon mal versucht aber dann nicht weiterverfolgt weil mich das Thema ziemlich belastet aber irgendwie muss es ja weitergehen. Ich hatte mir da auch mehr Unterstützung vom Jugendamt erhofft. Ich werde dort nochmal vorsprechen.


cube

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Mach das. Wenn der Vater dort nicht erscheint, ist das sein Problem und wird sich nur eher positiv auf dich und deine Wünsche auswirken. Soweit ich weiß, kann eine Umgangsregelung auch ohne ihn festgelegt werden - dann hatte er eben keinMitspracherecht, weil es ihn offenbar nicht interessiert hat. Du solltest das aber auf jeden Fall durchziehen - auch wenn es dir gerade belastend erscheint. Dauerhaft belastend wird es ja für dich erst recht, wenn du es eben doch wieder fallen lässt und dem Vater damit "das Feld überlässt". Ich würde das beim JA auch nicht mit deiner Belastung argumentieren, sondern mit der Belastung für euren Sohn, der sich nicht auf den Vater verlassen kann bzw. keine Regelmäßigkeiten dort hat.


anni2014

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Danke für die Antworten.


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