Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Krippenplatz- Gehalt einklagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Krippenplatz- Gehalt einklagen

Bagari

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Hallo, Wir haben keinen Krippenplatz bekommen. Ich habe die Absage aber bisher nur mündlich, nicht schriftlich. Unser Sohn wird bald 1 Jahr und soll dieselbe Kita besuchen wie seine große Schwester. Geschwisterkinder sind kein Auswahlkriterium wurde mir gesagt. Nun ist es aber so, dass er nicht nur in der Kita seiner Schwester keinen Platz bekommen hat, sondern gar keinen! Nun verweist mich die Gemeinde auf Tagesmütter und darauf, dass er auf der Warteliste steht. Ich arbeite nicht, will aber wieder anfangen und befinde mich seit längerem in psych. Behandlung. Der Betreuungsanspruch besteht auch bei nicht arbeitenden Eltern. Mit einer Erkrankung die mir Autofahren und den Alltag allgemein allein unmöglich macht (das kann ich auch mit Schreiben von der behandelnden Oberärztin belegen) bin ich ohne Betreuungsplatz für meinen Sohn völlig aufgeschmissen, so kann ich nicht wieder arbeiten. Ich muss mit Bus zur zukünftigen Arbeitsstelle und vorher meine Tochter mit Rad zur Kita bringen. Da hätte ich dann auch meinen Sohn mitgenommen. Nun habe ich für ihn keinen Platz und eine Tagesmutter die hier sehr weit entfernt ist, ist für mich ohne Auto unmöglich zu erreichen!! Ich bin wegen meiner Erkrankung darauf angewiesen dass die Kinder in Betreuung sind, ich hatte daher auch einen Notbetreuungsplatz für meine Tochter jetzt im Lockdown obwohl ich noch Zuhause bin. Die Gemeinde weiß das alles. Meinem Mann wurde jetzt eine Vollzeitstelle angeboten auf die er schon ewig wartet! Er ist aber von uns beiden der einzige der Auto fährt und der einzige, der die Kinder zur kita fahren kann. Er wäre dann auch der einzige der unseren Sohn zu einer weit entfernten Tagesmutter fahren könnte. Nun passen seine neuen Arbeitszeiten aber überhaupt nicht mit dem Kitazeiten unserer Tochter zusammen. Wäre ja nicht so wild, denn unsere Tochter kann ich ja mit dem Rad zur kita bringen.aber wenn mein Sohn dann auch noch ganz woanders hin zur Tagesmutter gebracht werden muss,mit Auto (was nur mein Mann kann) kommt mein Mann viel zu spät zur Arbeit! Er musste deshalb jetzt mit seinem Arbeitgeber trotz vieler Verhandlungen über andere Arbeitszeiten usw die Stelle ablehnen!! Ich habe der Gemeinde das mitgeteilt und möchte nun wissen ob ich das fehlende Gehalt einklagen kann. (das Vollzeitgehalt dass mein Mann hätte haben können und das wir dringend brauchen.) Ich habe eine entsprechende Erklärung seines Arbeitgebers dazu und ein Schreiben meiner Ärztin, kann ich das zusammen bei der Gemeinde einreichen? Außerdem kann ich ganz ohne Betreuungsplatz für meinen Sohn oder mit Tagesmutterplatz,der viel zu weit entfernt und ohne Auto nicht erreichbar ist, selbst auch nicht wieder arbeiten gehen. Kann ich das fehlende Gehalt sofern ich eine Stelle deshalb nicht antreten kann, auch einklagen? Und sollten wir ihn anderweitig in Betreuung geben können und die Kosten sind viel höher als der Krippenplatz, können wir die Mehrkosten von der Gemeinde zurück verlangen? Nehmen wir uns dafür am besten einen Anwalt? Ich kenne mich mit Eilverfahren usw nicht aus, aber es ist sehr eilig bei uns. Gespräche mit der Gemeinde zu unserer Lage haben nichts ergeben, die zuständige Sachbearbeiterin verweist immer nur auf die Warteliste. Das bringt uns überhaupt nicht weiter. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du hast Anspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag - nicht auf eine bestimmte Kita. Wenn ihr ab dem ersten Geb. irgendeinen Platz in irgendeiner Kita / bei einer Tagesmutter angeboten bekommt (was ja noch möglich ist), dann ist die Gemeinde raus. Die Organisation drumherum ist euer Ding.


mellomania

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du hast anspruch auf irgendeine betreuung. weder die kita der schwester, noch kita an sich. kann auch tagesmutte sein. die stadt muss dir einen platz zuweisen. wie du das kind dahinbekommst ist alleine deine sache. da kann die stadt keine rücksicht nehmen. und nein, du kannst nicht das fehlende gehalt deines mannes einklagen, weil du das kind nicht bringen kannst. das ist euer internes problem. klingt hart, ist aber leider so. du kannst ja auch nicht dein fehlendes gehalt einklagen wenn du das kind bringst und anders abeiten müsstest.


SumSum076

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Ich hab eine kleine Nachfrage: Dein Mann hat einen Job abgelehnt und ihr möchtet das ausfallende Gehalt deines Mannes einfordern? Gruß Sabine


mellomania

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weil nur er ganz alleine das kind in die betreuung bringen kann.


Mitglied inaktiv

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Det einzige der daran verdient ist ein Anwalt.


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