Kristel 1705
Hallo miteinander, will nächste Woche wieder das arbeiten anfangen auf 450 Euro Basis. War vorher Vollzeit dort. Jetzt die Frage. Ich Arbeite seid 10 Jahren in dem Betrieb, war jetzt ein Jahr in Elternzeit und fange jetzt wieder an. So jetzt kommt heute ein neuer Arbeitsvertrag darin steht das ich jetzt wieder Probezeit haben soll. Ist das rechtens? Ich mein jetzt können se mich nicht kündigen weil se mir sonst eine Abfindung zahlen müssten, wenn ich den unterschreibe könnten die mich nach zwei Wochen kündigen weil ich Ihnen von mir aus nichts bringe als 450 Euro Kraft. Ist das Normal dürfen die das?? Bzw müssen die mir trotzdem meinen alten Std Lohn zahlen oder dürfen die mir nur noch den Mindestlohn zahlen? Kennst sich da zufällig jemand von euch aus?
Hallo, EZ ist also beendet? Warum arbeiten Sie nicht TZ in EZ? Es gibt die Möglichkleit eines Zusatzvertrages oder eines komplett neuen Vertrages für unbefristet. Auf neue Probezeit würde ich mich nicht einlassen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Würde keinen neuen Vertrag unterschrieben!!! Dein alter Vertrag hat doch noch Gültigkeit, mit sämtlichen Bedingungen. Alleine die Teilzeit muss (am besten mittels eines Nachtrages zum Arbeitsvertrag) neu vereinbart werden. Und das am besten befristet, sonst könnte es problematisch werden irgendwann wieder in Vollzeit dort zu arbeiten. Geschickter wäre es gewesen, wenn du die Elternzeit länger als nur für 1 Jahr genommen hättest und nach 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten würdest.
Sternenschnuppe
Die Probezeit ist unzulässig. Wie wirst Du krankenversichert sein ? Leider sind alle Fristen versäumt, frage dennoch ob der AG die Elternzeit verlängert und Du dann IN Elternzeit TZ arbeitest.
Kristel 1705
Hä? Es war von Anfang an abgesprochen das ich wieder auf 450 Euro Basis anfange. Aber egal. Hab heute mit dem Betrieb telefoniert ich behalte meinen alten Vertrag er wird nur geändert
Sternenschnuppe
Weil Du unwiderruflich einen Vollzeitvertrag aufgibst und keinen Kündigungsschutz mehr hast bei Deiner Variante. Zusätzlich musst Du die Krankenkasse selbst zahlen ab Ende der Elternzeit, wenn Du Dich nicht familienversichern kannst. Daher wäre es IN Elternzeit besser gewesen.
Mitglied inaktiv
Noch einmal die Frage an Dich an dieser Stelle: Warum um Gottes Willen hast Du dem AG dann nicht gesagt Du hast vor nach dem Jahr Elterngeld INNERHALB der Elternzeit zu arbeiten? Freut mich aber für Dich das Dein AG derartig kulant ist das er da jetzt mitmacht. Und mein Tipp, schaue auch gleich ob der Mindestlohn eingehalten wird. ich vermute mal stark Du wirst nämlich nur den "Standard-Vertrag" für Aushilfen bekommen haben. Dein Gehalt in der EZ muss aber die gleiche Stundenentlohnung haben, ebenso muss Urlaub an die Arbeitstage angeglichen werden wie Du auch mit Vollzeit hättest. Und bei einem 450 € Minijob bedeutete das, Du darfst auf keinem Falle mehr wie 51 Std im Monat !!! arbeiten. Wenn Du jetzt mal gegenrechnest das man eigentlich in der EZ 15-30 Std die Woche arbeiten darfst, wird dir auch klar warum Minijobs die reinste Verarsche sind. Nicht nur in Elternzeit sondern auch insgesamt. Neben Dingen wie Kündigungsschutz, den Problem das der AG später nicht wieder die Stunden hochstocken muss, das man bei erneutem Mutterschutz das höhere Mutterschutzgeld verliert usw. Deshalb kann der Rat nur lauten, wer vor hat nach dem Elterngeld wieder zu arbeiten, sollten NIE auch nur einen Monat der einem zustehendem 3 Jahre Elternzeit verschenken. danach !!! kann man dann immer noch sehen.
Kristel 1705
Ja im Nachhinein bin ich jetzt auch schlauer. Aber jetzt geht's so und dann passts ja
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