Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auch gerne an Alle:alleinige Sorgerecht & Umgangsr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auch gerne an Alle:alleinige Sorgerecht & Umgangsr

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, Hallo an Alle, bin seit 7 Monaten von meinem Mann getrennt. Er lebt im Ausland und weiss sein genauen Aufenthaltsort nicht. Nun möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen. Da ich angst habe das er irgendwann wieder nach Deutschland kommt und unser Kind ohne meines Wissen ins Ausland mitnimmt, möchte ich auch was dagegen tun. Habe was von Umgangsrecht oder sogar von Aufenthaltsrecht gehört. Kann ich das zusammen mit dem alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen? Ich danke sehr für jede Antwort und Erfahrung mit Behörden. Stecke in der Zweckmühle... und habe Angst um meinem Kind. Danke, Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er nicht auffindbar ist, können Sie das alleinige Sorgerecht beantragen (wenn Sie geschieden sind - es geht auch eine Scheidung, wenn er nicht auffindbar ist). Die Unterbindung des Umgangsrechtes geht nur bei nachweislicher Gefahr für das Kind. Und das wird schwierig. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöle.. so weit ich weiß, kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen... mit dem Sorgerecht keine Ahnung... Allerdings hilft auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht wenig, sollte er das Kind "entführen"... Ein Kind aus dem Ausland wieder zu bekommen ist sehr schwer... ich spreche da aus Erfahrung... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Hilft es den bei sowas nicht das Umgangsrecht? das ich dann bestimmen kann, wenn der vater den sohn sehen will, das ich immer dabei bin, zb? deshalb frage ich das mit dem Umgangsrecht... verstehst du was ich meine?


Mitglied inaktiv

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Hi... das weiß ich nicht.... aber wird das nicht "nur dann eingeschränkt", wenn eine unmittelbare GEfahr für das Kind entstehen würde? Da kenn ich mich echt nicht aus. Ruf doch mal beim Jugendamt an oder beim Amtsgericht... Viel Glück LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Hi, hast du Recht. Am Besten frag ich beim Jugendamt an. Naja, für mich ist das schon eine grosse Gefahr, wenn mein noch ehemann meint, das er denkt das er unser kind nehmen kann "entführen"... aber gesetzlich kann es anders aussehen, leider ich kann nur hoffen, er kommt nicht auf diese idee, aber ich möchte das schon jetzt vorsorgen danke, du hast mir trotzallem sehr geholfen


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