Mitglied inaktiv
Ich hatte letzten Mittwoch einen schweren Autounfall und bin nun bis zur 6-Wochenfrist krankgeschrieben (vorzeitige Wehen, etc.) Was passiert mit meinem bereits beantragten Resturlaub von 10 Tagen. Muß mein Arbeitgeber mir diesen nun auszahlen, oder verfällt dieser? Ich würde meinen Anspruch natürlich nicht gerne verschenken. Welche Fristen muß ich ggf. einhalten. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit? Für die Beantwortung der Fragen wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße, Raffaela
Liebe Raffaela, den Urlaub können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nhmen. Kleiner Tip: wenn Sie ihn zwischen Mutterschutz und EU nehmen, erhalten Sie länger LOhn. Aber die Fristen beachten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, bei mir war's so: In meinem Resturlaub vor dem Mutterschutz wurde ich krankgeschrieben. Daraus ergab sich dann noch ein Urlaubsanspruch von 9 Tagen. Diese stehen immer noch auf meinem Urlaubskonto bei meinem Arbeitgeber. Nach Beendigung des EU stehen mir diese Tage dann zu. Ausgezahlt werden kann der Urlaub nach Gesetz aber nur bei Austritt. Schliesst sich allerdings nahtlos ein neuer Erz.urlaub an, verfällt der Resturlaub. Viele Grüße Sabine
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort! Was aber bedeutet Fristen einhalten? Wie muß ich vorgehen? Am 22.11 beginnt meine Mutterschutz, vorher 10 Tage Resturlaub. Ich möchte auf jeden Fall einen finanziellen Nutzen darausziehen. Für weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar. MfG, Raffaela
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