Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage bezüglich dem Beschäftigungsverbot. Ich war jetzt 2Wochen im KH und mein FA hat mir mitgeteilt, dass ich nicht mehr arbeiten gehen darf. Bin jetzt bis morgen krankgeschrieben und muss am Do wieder zur Kontrolle hin. Meine Freundin hat gesagt, dass ich ihn mal nach einem Beschäftigungsverbot fragen soll, sie hatte das während ihrer SS auch bekommen. Und da bekommt man ja den vollen Lohn/Gehalt weiter, oder wie ist das? Meine Frage:Was berechtigt einem FA so ein Verbot zu erstellen? Geht das nur bei bestimmten Diagnosen? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Liebe Grüße Andrea
Liebe Andrea, man muss unterscheiden zwischen indiv. und allgemeinen Beschäftigungsverboten. Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie während Ihrer Schwangerschaft und der Stillzeit bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Im Gesetz sind daher allgemeine Beschäftigungsverbote genannt: Grundsätzlich dürfen Schwangere: · nicht schwer körperlich arbeiten; · nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen usw. ausgesetzt sind; · nicht im Akkord arbeiten; · keine sonstigen Arbeiten verrichten, bei denen sie durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielen können; · nicht am Fließband mit vorgeschriebenem Arbeitstempo arbeiten; · nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie regelmäßig Lasten über 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm ohne mechanische Hilfsmittel von Hand bewegen oder befördern müssen, sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen, sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, sie ausgleiten, fallen oder abstürzen könnten und dadurch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, sie der Gefahr einer Berufskrankheit ausgesetzt sind; · nicht an Geräten oder Maschinen arbeiten, bei denen sie den Fuß stark beanspruchen müssen, um sie zu bedienen (z.B. durch Fußantrieb); · nicht mehr als maximal 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten. Wenn der fünfte Schwangerschaftsmonat vorüber ist, dürfen Sie nicht mehr als vier Stunden täglich arbeiten, wenn Sie dabei ständig stehen müssen. Es kann für Sie auch ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind - unabhängig von den oben genannten Verboten - gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallöchen, auch ich bin im beschäftigungsverbot, aber aus dem grund weil ich an einer tankstelle gearbeitet habe! JA dein FA darf so ein Verbot aussprechen und JA du bekommst dein volles gehalt weiter! ich würd an deiner stelle auch mal den FA fragen wie es denn aussieht mit dem beschäftigungsverbot, er muß das halt nur schriftlich bestätigen warum du nicht mehr arbeiten gehen darfst und dieses schriftstück reihst du bei deinem arbeitgeber ein oder der FA schickt es ihm persönlich zu! also sprich mal mit deinem FA! Viel glück und noch alles Gute! hoffe konnte etwas helfen! liebe grüße dany
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