Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AU in der Schwangerschaft

Frage: AU in der Schwangerschaft

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Liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen bezüglich AU und Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: 1. Nach 6 Wochen AU zahlt ja im Normalfall die KK. Hierbei werden meines Wissens Krankschreibungen der letzten 6 Monate aufgrund gleicher Diagnose zusammengefaßt. Da eine Schwangerschaft ja nicht von vornherein eine Krankheit ist, müßte demnach bei jeder neuen Diagnose die Frist der 6 Wochen wieder neu anlaufen. (Z.B. Drohende Fehlgeburt am Anfang der SS und vorzeitige Wehen bei Mitte oder Ende der SS). Ist dies so? 2. Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt der AG Mutterschutzlohn, wenn ich das richtig verstanden habe. Welches Gesetz bietet hierfür die Anspruchsgrundlage? Ist die Zeit für ein Beschäftigungsverbot irgendwie gesetzlich limitiert? Herzlichen Dank, Bea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bea, Es kann für Sie allgemeines oder ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind - unabhängig von den oben genannten Verboten - gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Dies ist im MSchG geregelt. Dies muss man von einer Krankschreibung unterscheiden. Bei letzterer erhalten Sie für die gesamte SS insgesamt nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Schwangerschaft ist dabei mit den Begleiterscheinungen einer Krankheit-Sie haben also mit den 6 Wo. recht. Gruß, NB Was vorliegt, hängt vom Arzt ab.


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