Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@arlett1978: Zu Kündigung und SS...

Frage: @arlett1978: Zu Kündigung und SS...

Schnecke14

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hallo arlett, du irrst dich mit deinem beitrag, dass eine schwangerschaft innerhalb von 2 wochen mitgeteilt werden muss! lt muschg kann dies auch noch nach 2 wochen mitgeteilt, werden, wenn die ss im zeitpunkt der kündigung nicht bekannt ist. sobald die schwangere kenntnis von der ss hat, muss die mitteilung an den ag und / oder klage arbeitgericht unverzüglich nachgeholt werden. vielleicht beliest du dich erst mal, bevor du solche beiträge schreibst. außerdem finde ich deine anmerkung bzgl. einstellung von frauen über 40 geschmacklos, anmaßend und unverfroren. ich hoffe, dass dir auch mal so was widerfährt, um von deinem hohen roß runterzukommen!


Lina_100

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Hallo zusammen, ihr irrt beide. Das Problem dürfte sein, dass die Kündigung möglicherweise schon vor Bestehen der Schwangerschaft (jetzt erst 4. SSW) ausgesprochen worden sein dürfte. In diesem Fall schützt die später eingetretene Schwangerschaft nicht. Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft möglicherweise schon bestanden haben sollte unverzüglich die Benachrichtigung nachgeholt werden. LG


Mitglied inaktiv

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ist die 4.ssw nicht mal gerade die woche in der die periode ausbleibt? da hast du aber einen fixen frauenarzt, der dann gleich über bv und dergleichen nachdenkt.... so traurig scheinst du ja auch nicht über die kündigung zu sein, eher besorgt um folgegelder. ich finde es unpassend sich gleich bei kündigung krankschreiben zu lassen.


arlett1978

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aber das wirst du sicherlich erfahren, sobald es soweit ist. Und ja, mir haben schon einige Arbeitgeber gesagt, sie haben eine super Qualifikation, aber leider sind sie noch im gebärfähigen Alter (ich bin 33), also kommen sie leider nicht in Frage. Sie könnten ja die ganze SS ausfallen. Noch Fragen? P.S. Ich habe nicht einen Tage im MuSchu gefehlt, denn man ist ss und nicht krank. Und ich hab 2 sehr komplizierte SS hinter mir.


arlett1978

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Du sprichst mir aus der Seele.


User-1741002961

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Wenn Du in der 4.SSW bist, hattest Du ja erst vor 2 Wochen deinen Eisprung inkl. Befruchtung. D.h. die Kündigung kam vor Eintritt der schwangerschaft. Hm, wohl Pech gehabt... Übrigens werden Monate, in denen man schwangerschaftsbezogen krank ist nicht für die Berechnung des EG herangezogen sondern übersprungen. War bei mir auch so. LG Jana


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